Aktionsplan

Die am 5. Juni 2019 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2019/943 über den Elektrizitätsbinnenmarkt (Strombinnenmarkt-VO) beinhaltet die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), ab dem Jahr 2020 zumindest 70 Prozent der verfügbaren Übertragungskapazität grenzüberschreitender Stromleitungen für den Energiehandel zur Verfügung zu stellen.

Da dieses Ziel aufgrund technischer Einschränkungen, sowie auch durch vorhandene strukturelle Engpässe im heimischen Übertragungsnetz, aktuell an keiner österreichischen Grenze erreicht werden kann, wurde durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber Austrian Power Grid Ag (APG) zur Aufrechterhaltung der Systemsicherheit bereits für das Jahr 2020 um eine Freistellung von der „70-Prozent-Verpflichtung“ angesucht. Diese Freistellung wurde durch die Regulierungsbehörde E-Control genehmigt und endet am 31. Dezember 2020.

Da der notwendige Ausbau grenzüberschreitender Transportkapazitäten aber kurzfristig kaum möglich ist und darüber hinaus die aktuell vorhandene innerösterreichische Engpassproblematik durch gesteigerte Transfitflüsse tendenziell verstärken würde, ist eine vollumfängliche Vergabe grenzüberschreitender Transportkapazitäten im Sinne der Strombinnenmarkt-VO (das heißt mindestens 70 Prozent), auch nach dem Ablauf der Freistellung technisch nicht möglich.

Österreich erlässt daher nach umfassender Konsultation der Maßnahmen und unter Einbindung der benachbarten Mitgliedstaaten und nationalen Stakeholder, einen Aktionsplan nach Artikel 15 der Strombinnenmarkt-VO in welchem dargelegt ist, wie die Vergabe von grenzüberschreitender Übertragungskapazität jährlich beginnend mit 1. Jänner 2021 entlang einer linearen Verlaufskurve bis 2025 soweit gesteigert werden kann, dass spätestens 2025 das 70-Prozent-Ziel, so wie durch die Verordnung gefordert, erreicht ist.

Action Plan (englisch) (PDF, 566 KB)