Leitfaden für den Umgang mit persistenten organischen Schadstoffen in Anlagen
Der gegenständliche Leitfaden soll Anlagenbetreiber:innen und Genehmigungsbehörden bei der Identifizierung von persistenten organischen Schadstoffen (POPs) in Anlagen und bei der Vermeidung beziehungsweise Verminderung von POP-Emissionen unterstützen.
Das Klimaschutzministerium und das Umweltbundesamt haben einen Leitfaden für den Umgang mit persistenten organischen Schadstoffen (POP) in Anlagen erstellt.
Emissionen von persistenten organischen Schadstoffen (POP) wie zum Beispiel Dioxinen sind entsprechend den internationalen, europäischen und nationalen Vorgaben zu vermeiden beziehungsweise zu begrenzen und gegebenenfalls zu überwachen. Der Leitfaden soll Anlagenbetreiber:innen und Genehmigungsbehörden bei der Identifizierung von persistenten organischen Schadstoffen in Anlagen und bei der Vermeidung beziehungsweise Verminderung von POP-Emissionen unterstützen.
Für relevante industrielle Tätigkeiten, bei denen POP unbeabsichtigt freigesetzt werden können (uPOPs), werden im Leitfaden in den Schlussfolgerungen der Europäischen Kommission über die besten verfügbaren Techniken (BVT) zur Vermeidung und/oder Verminderung von uPOPs, die mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerte in Luft und Wasser („best available techniques associated emission levels“ (BAT-AEL)) sowie die Überwachungsbestimmungen zusammengefasst und den in den österreichischen sektorspezifischen Verordnungen und/oder Gesetzen angeführten Emissionsgrenzwerten und Überwachungsanforderungen gegenübergestellt.
Leitfaden für den Umgang mit persistenten organischen Schadstoffen in Anlagen (PDF, 1 MB)