Krieg in der Ukraine 

Der Krieg in der Ukraine ist eine humanitäre Katastrophe, die rasche und unbürokratische Hilfe erfordert.

Die Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung haben zum Ziel, das Leid der Menschen durch umfangreiche Hilfspakete zu mindern und Russland durch zielgerichtete Sanktionen zum Einlenken zu bringen.

"Der Angriffskrieg von Russland auf die Ukraine ist aufs Schärfste zu verurteilen. Das Leid und den Schmerz, die ich hier gesehen habe, machen mich tief betroffen. Gerade in Zeiten wie diesen ist es von größter Bedeutung, den Menschen rasch und unkompliziert zu helfen. Genau das machen wir", sagt Ministerin Leonore Gewessler.

Das BMK setzt daher zusätzliche Aktionen, um Flüchtende und Vertriebene dabei zu unterstützen, diese Ausnahmesituation so selbständig wie möglich zu bewältigen.

Freie Fahrt in allen Öffis für ukrainische Flüchtlinge

Millionen Menschen mussten unvermittelt ihre Heimat verlassen und ihr gesamtes Hab und Gut hinter sich lassen. Viele sind bei dringend notwendigen Besorgungen und Behördenwegen auf den Öffentlichen Verkehr angewiesen. Deshalb werden ukrainische Vertriebene von den Fahrtkosten befreit (siehe Stichtage), wie das BMK und die Arbeitsgemeinschaft der österreichischen Verkehrsverbund-Organisationsgesellschaften (ARGE ÖVV) gemeinsam bekannt gegeben haben. Die zur freien Fahrt benötigten Dokumente sind im Wesentlichen ein Reisepass bzw. Reisedokumente.

Інформація для подорожуючих з України (→ ÖBB)

Erstankunft Urkaine-Ticket

Das Erstankunft Ukraine-Ticket wird an Personen mit einem ukrainischen Reisepass ausgegeben: 

  • in Zügen aus Richtung Tschechien, der Slowakei und aus Ungarn durch das Zugbegleitpersonal als ausgegeben
  • in dem Reisezentrum Wien Hauptbahnhof wo seit Sommer 2022 bereits das Not-Ticket (alt) ausgegeben wurde und Graz Hauptbahnhof

Begleitende Informationskampagne für vertriebene Personen in den ÖBB-Reisezentrum und auch beim Zugbegleitpersonal auf Ukrainisch und Deutsch.

Details

Das Ticket um 0,00 Euro ist gültig:

  • 24 Stunden ab Ticketausstellung für eine Fahrt von Břeclav Grenze, (Tschechien) Marchegg Grenze, Kittsee Grenze (Slowakei) oder Hegyeshalom Grenze (Ungarn) sowie Wien und Graz Hauptbahnhof zu einem ÖBB-Bahnhof in Österreich oder nach Passau Hauptbahnhof (Deutschland) Buchs SG (Schweiz), Brennero/Brenner, Tarvisio Boscoverde (Italien). 
  • in Zügen der ÖBB für eine einfache Fahrt in Österreich von einem der Grenzbahnhöfe bzw. von Wien Hauptbahnhof oder Graz Hauptbahnhof in der 2. Klasse.

Die Ausgabe erfolgt bei grenzüberschreitenden Fahrten direkt im Zug beim Zugbegleitpersonal. Sollte eine vertriebene Person kein Zugbegleitpersonal im Zug antreffen oder nicht per Bahn nach Österreich einreisen, so erfolgt eine Ausgabe (ausschließlich) in den Reisezentren Wien Hauptbahnhof und Graz Hauptbahnhof. 

Begleitmaßnahmen

  • Information direkt an die Vertriebenen durch Zugbegleiter:innen im Zug 
  • PR-Kommunikation ÖBB gemeinsam mit Flüchtlingskoordinator
  • Ausgabe des Erstankunft Ukraine-Ticket bei der Zugbegleitmannschaft in den von Tschechien, der Slowakei und Ungarn kommenden Zügen und in dem Reisezentrum Wien Hauptbahnhof wo seit Sommer 2022 bereits das Not-Ticket (alt) ausgegeben wurde bzw. Graz Hauptbahnhof 

Begleitende Informationskampagne (→ ÖBB)

Erstankunft Ukraine Ticket gültig ab 1. November 2022

Keine Vignettenpflicht für Pkw mit ukrainischen Kennzeichen 

Zusätzlich hat das BMK im Einvernehmen mit dem Finanzministerium (BMF) gemeinsam mit der ASFINAG vereinbart, alle humanitären Hilfstransporte in und durch Österreich von der Maut zu befreien. Sämtliche Fahrzeugtypen – vom Pkw bis zum Lkw und Bus – können sich von der Maut befreien lassen. Pkw mit ukrainischen Kennzeichen wurden temporär von der Vignettenpflicht sowie von der Streckenmaut in Österreich ausgenommen. Darüber hinaus benötigen Pkw unabhängig von ihrer Nationalität keine Vignette, wenn sie im Rahmen einer Hilfsleistung Flüchtlinge befördern. Wie bei den humanitären Hilfstransporten muss dafür lediglich vor Antritt der Fahrt eine Mautbefreiung auf der Website der ASFINAG beantragt werden.

Alle Informationen, wie das einfach und unkompliziert klappt, finden Sie übersichtlich auf → asfinag.at und unter → go-maut.at.