Betriebliche Abfallwirtschaft

Mit der Neuerlassung des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 wurde auch die Verpflichtung zur Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) neu formuliert. Wie schon bisher ist das AWK-Anträgen auf Genehmigung von Anlagen beizulegen. Bislang war außerdem ein Konzept von all jenen Anlagen zu erstellen, die mehr als 100 Arbeitnehmende beschäftigen, dies wurde nun auf 20 Beschäftigte gesenkt. Eine weitere Neuerung betrifft die verpflichtende Fortschreibung des AWK zumindest alle 7 Jahre.