Messung von Lebensmittelabfällen
In der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EU) wurde eine einheitliche Definition von Lebensmittelabfällen festgelegt, sowie dass die Mitgliedstaaten die Durchführung von Maßnahmen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen überwachen und bewerten müssen. Hierzu wurden in einem Durchführungsbeschluss eine Methodik sowie Mindestqualitätsanforderungen für die einheitliche Messung von Lebensmittelabfällen für die Sektoren Primärproduktion, Verarbeitung von Lebensmitteln, Groß- und Einzelhandel, Außer-Haus-Verpflegung sowie private Haushalte festgeschrieben.
Die erste dieser nationalstaatlichen Meldungen ist bis Juni 2022 für das Referenzjahr 2020 vorgesehen, wobei sämtliche Lebensmittelabfälle, inklusive der nicht vermeidbaren Lebensmittel anzugeben sind.
- Delegierten Beschluss (EU) 2019/1597 der Europäischen Kommission für gemeinsame Rahmenbedingungen hinsichtlich der Messung von Lebensmittelabfällen in der EU
- Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2000 der Europäischen Kommission zur Festlegung des Formats und der Fristen für die Übermittlung von Daten zu Lebensmittelabfällen
- Richtlinie (EU) 2018/851 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2008/98/ EG über Abfälle