Notifizierung

Für die Weiterentwicklung der Interoperabilität ist die Harmonisierung der technischen Vorschriften besonders wichtig. Daher haben die Mitgliedstaaten gemäß den Interoperabilitätsrichtlinien und den Entscheidungen über die Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) ihre nationalen technischen Normen und Regelungen der Europäischen Kommission bekannt zu geben (Notifizierung).

Da in einer Übergangsphase - solange die TSI auf nationale Vorschriften verweisen oder die ersten Generationen der TSI die eisenbahntechnischen Belange noch nicht vollständig erfassen - die einzelstaatlich geltenden Vorschriften angewendet werden können, ist die Notifizierung dieser nationalen technischen Vorschriften erforderlich.

Österreich hat diese Notifizierungen vorgenommen und zuletzt aktualisiert am 13. Juni 2005 durchgeführt.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Meldung von Umsetzungsplänen für die Anwendung der TSI, die im Zusammenhang mit einem festgelegten Zeitplan angeben, bis zu welchem Zeitpunkt die vollständige Interoperabilität erreicht wird.

Gemäß den Entscheidungen der Europäischen Kommission vom 28. November 2006 über die Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) zum Teilsystem „Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung“ des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems und vom 7. November 2006 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung“ des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems sind von den Mitgliedstaaten Umsetzungspläne für die TSI gemäß den Kriterien in Kapitel 7 der TSI zu melden. Die österreichische Notifizierung für ETCS (European Train Control System – Europäisches Zugsicherungs- und Zugsteuerungssystem) erfolgte aktualisiert am 20.Oktober 2006 und für GSM-R (Global System of Mobile Communication-Rail) am 6. Februar 2007.

Sie finden am Ende dieses Textes die Notifizierungen für ETCS und GSM-R.