Meldung einer Stilllegung

Für die Meldung von Stilllegungen gemäß § 27a EZG 2011 ist das in diesem Bereich zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden.

Gemäß § 27a Absatz 1 Emissionszertifikategesetz 2011 gelten Anlagen als stillgelegt, wenn die in Anhang 3 des Emissionszertifikategesetzes 2011 festgelegten Schwellenwerte unterschritten werden, oder die Anlage nicht mehr in Betrieb ist und der Betrieb aus technischen Gründen nicht mehr aufgenommen werden kann.

Formular für Stilllegungen 4. Periode (Excel, 5 MB)

Hinweis

Eine Stilllegung ist unverzüglich, jedoch spätestens bis Ende des betreffenden Jahres an die E-Mail-Adresse ezg@bmk.gv.at zu melden.