Kostenlose Abgabemöglichkeit Konsumentinnen und Konsumenten: welche Elektroaltgeräte kann man kostenlos abgeben.

Kostenlose Abgabemöglichkeit von Elektroaltgeräten bei Sammelstellen der Gemeinden, bei von Herstellern oder Sammel- und Verwertungssystemen eingerichteten Sammelstellen oder bei Kauf eines Neugerätes gleichwertiger Art beim größeren Handel.

Bei der Übernahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten dürfen keine Gebühren für die Entsorgung eingehoben werden (sofern dem Elektro- oder Elektronik-Altgerät kein anderer Abfall hinzugefügt wurde). Das gilt auch bei der Lieferung in die Wohnung der Konsumentinnen und Konsumenten! (Siehe kostenlose Rücknahmepflicht des Handels)

Nutzen der bestehenden und bekannten Sammelstrukturen zur Abgabe der ausgedienten Geräte (zum Beispiel Mistplätze, Altstoffsammelhöfe).

Entlastung der Umwelt und Sicherung der Gesundheit von Mensch und Tier durch umweltfreundlichere Elektro- und Elektronikgeräte aufgrund des Verbots bestimmter Schadstoffe bei der Produktion und durch die prioritäre Wiederverwendung beziehungsweise die umweltgerechte Verwertung und Behandlung der Altgeräte.

Welche Geräte kann man kostenfrei zurückgeben?

  • Haushaltsgroßgeräte, wie Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Herde, Backöfen und Ähnliches.
  • Haushaltskleingeräte wie Staubsauger, Bügeleisen, Toaster, Kaffeemaschinen, Haartrockner und Ähnliches.
  • IT- und Telekommunikationsgeräte, wie PCs und Zubehör, Minicomputer, Drucker, Laptops, Telefone und Ähnliches.
  • Geräte der Unterhaltungselektronik, wie Radiogeräte, Fernsehgeräte, Videokameras, Videorekorder; Hi-Fi-Anlagen, und Ähnliches.
  • Beleuchtungskörper, wie Leuchtstofflampen, Energiesparlampen und Ähnliches.
  • Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge), wie Bohrmaschinen, Sägen, Nähmaschinen, Schweiß- und Lötwerkzeuge
  • Rasenmäher und Ähnliches.
  • Spielzeug und Sport- und Freizeitgeräte, wie elektrische Eisenbahnen oder Autorennbahnen; Videospielkonsolen und Ähnliches.
  • Medizinische Geräte (mit Ausnahme aller implantierten und infizierten Produkte). wie Geräte für Strahlentherapie, Dialysegeräte, diverse Laborgeräte, und Ähnliches.
  • Überwachungs- und Kontrollinstrumente, wie Rauchmelder, Heizregler, Thermostate, und Ähnliches.
  • Automatische Ausgabegeräte, wie Getränkeautomaten, Geldautomaten und Ähnliches.