Gemeinwirtschaftlicher Leistungsbericht

Das Bundesministerium ist gemäß § 49 Bundesbahngesetz beziehungsweise § 3 Privatbahngesetz 2004 verpflichtet, dem Nationalrat alljährlich einen Bericht über die von ihm bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL-Bericht) im Schienenverkehr vorzulegen. Zuletzt wurde dem Parlament der Bericht 2020 zur Kenntnis übermittelt.

Aktueller Bericht

Berichte 2019 – 2015 und Berichte der Abwicklungsstelle SCHIG mbH

Berichte 2015 – 2011 und Berichte der Abwicklungsstelle SCHIG mbH