Führerschein Was muss durch den Brexit beim Führerschein beachtet werden?

Besitzerinnen und Besitzer von britischen Führerscheinen, die in Österreich wohnhaft sind und in Österreich ein Kraftfahrzeug lenken möchten, müssen ihren britischen Führerschein binnen 6 Monaten ab Auslaufen der Übergangsperiode, also bis zum 30. Juni 2021, umschreiben lassen. Die Ablegung einer neuerlichen praktischen Fahrprüfung ist nicht erforderlich.

Der britische Führerschein kann (solange er gültig ist) zwar auch noch nach dem 30. Juni 2021 ohne praktische Prüfung umgeschrieben werden, die Verwendung (das heißt das Lenken von Kraftfahrzeugen) ist nach Ablauf der Frist aber nicht mehr zulässig.

Besitzerinnen und Besitzer von britischen Führerscheinen, die sich lediglich vorübergehend in Österreich aufhalten (zum Beispiel Tourismus) und einen britischen Führerschein besitzen, der den Vorschriften der geltenden oder einer früheren Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union (EU) entspricht, benötigen für das Lenken eines Kraftfahrzeuges in Österreich keinen internationalen Führerschein. Bei älteren britischen Führerscheinmodellen (zum Beispiel Führerscheine ohne Foto), die weder den Vorgaben der EU-Richtlinie, nach den Vorgaben des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr oder des Genfer Abkommens über den Straßenverkehr entsprechen, ist das Mitführen eines internationaler Führerscheins für das Lenken eines Kraftfahrzeugs in Österreich erforderlich.

Österreicherinnen und Österreichern, die keinen dauerhaften Aufenthalt im Vereinigten Königreich eingerichtet haben (zum Beispiel Tourismus) ist das Fahren mit dem österreichischen Führerschein erlaubt.

Österreicherinnen und Österreicher, die im Vereinigten Königreich leben: das Fahren mit einem österreichischen Führerschein ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt (Altersabhängig); danach muss der österreichische gegen einen britischen Führerschein ausgetauscht werden. Nähere Informationen: https://www.gov.uk/exchange-foreign-driving-licence