Carbon Capture Utilisation and Storage (CCUS) und technische negative Emissionen

Der Weg zur nationalen Klimaneutralität folgt einer klaren Priorisierung in Bezug auf die Vermeidung von Treibhausgasemissionen. Sämtliche Sektoren müssen ihre Emissionen so weit wie möglich reduzieren, sei es durch einen Verzicht auf den Einsatz fossiler Energieträger oder eine Vermeidung von Energieverbrauch oder den Umstieg auf nachhaltige erneuerbare Energieträger, sei es durch einen Technologiewechsel zu klimafreundlicheren Alternativen. Darüber hinaus muss auch die Resilienz der Ökosysteme gestärkt und die dauerhafte Kohlenstoffspeicherung in natürlichen Senken wie Wäldern weiter ausgebaut werden.

Manche Sektoren können jedoch ihre Treibhausgasemissionen nicht vollständig verringern. Das betrifft neben kleinen, dezentralen Treibhausgas-Emissionsquellen in der Landwirtschaft (vor allem mit Methan- und Lachgasemissionen) auch größere Punktquellen in der Industrie (insbesondere Emissionen aus Industrieprozessen) und weitere zukünftig bestehend bleibende Quellen in der Abfallwirtschaft. Für CCUS sind Punktquellen relevant, das sind Standorte mit großen Mengen an CO2-Emissionen. Dort besteht die Möglichkeit, nicht reduzierbare CO2-Emissionen abzuscheiden, zu transportieren und geologisch zu speichern oder derart weiter zu nutzen, dass sie permanent der Atmosphäre entzogen sind. Dadurch gelangt das CO2 nicht in die Atmosphäre. Hingegen sollen Treibhausgas-Emissionen aus kleineren unvermeidbaren Quellen durch sogenannte "negative" Emissionen, etwa über ökosystemare Kohlenstoffspeicherung oder technische Lösungen (Negativemissionstechnologien – NET) wie Bio-Energy-Carbon Capture and Storage (BECCS) kompensiert werden, um das Netto-Null-Ziel zu erreichen.

FAQs zu CCU und CCS (PDF, 205 KB)

Wichtige aktuelle Aktivitäten

  • die Durchführung einer Machbarkeitsstudie über ein CO2-Sammel- und Transportnetz in Österreich,
  • das Schaffen der notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen für grenzüberschreitenden CO2-Transport in Europa,
  • die Ausarbeitung einer österreichischen Carbon Management Strategie,
  • wie gesetzlich vorgesehen eine wiederkehrende Evaluierung des geologischen CO2-Speicherungsverbots unter Leitung der Bergbausektion des BMF, und
  • die Vorbereitung eines möglichen Demonstrationsprojekts zu CCUS-Wertschöpfungsketten in Österreich.

Carbon Management Strategie (CMS) Österreich

Die Carbon Management Strategie beinhaltet eine Analyse der bestehenden Rahmenbedingungen, notwendige Reformschritte und einen Aktionsplan für den klimapolitischen Umgang mit schwer bzw. nicht vermeidbaren Restemissionen in Österreich.

Die thematischen Schwerpunkte der Carbon Management Strategie umfassen:

  1. Carbon Capture and Storage (CCS), d.h. die Abscheidung, der Transport und die dauerhafte geologische Speicherung von CO2;
  2. Carbon Capture and Utilization (CCU), d.h. die Abscheidung, der Transport und die anschließende Herstellung eines Produktes aus CO2;
  3. Carbon Dioxide Removal (CDR), d.h. die Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre durch technische oder naturbasierte Verfahren.

Zentrale Eckpunkte

  • Festhalten der Fokussierung der österreichischen Klima- und Energiepolitik auf kosteneffektive Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung von Treibhausgasemissionen durch die Substitution von fossilen Energieträgern durch nachhaltige, erneuerbare Energien und Effizienzsteigerung im Umgang mit Energie („mitigation/enery-efficiency first“-Prinzip);
  • Auftrag zur Schaffung der Rechtsgrundlagen zur Aufhebung des Verbots der geologischen CO2-Speicherung im Inland und zur Schaffung des notwendigen Rechtsrahmens für die geologische CO2-Speicherung von schwer bzw. nicht vermeidbaren CO2-Emissionen aus „hard-to-abate“- Sektoren unter strengen Sicherheits- und Umweltauflagen;
  • Festlegung einer konditionalen Definition von „hard to abate. Die Definition wurde durch einen Wissenschaftsbeirat unter Zuhilfenahme der verfügbaren Daten und internationaler best-practice-Beispiele erstellt und von der Bundesregierung übernommen;
  • Auftrag zur Evaluierung und gegebenenfalls Anpassung der Rechtslage des rohrleitungsgebundenen CO2-Transports;
  • Auftrag zur Schaffung einer wissenschaftsbasierten, gesamtheitlichen, Szenarien-gestützten, zeitlich differenzierten und alle relevanten Teilbereiche abdeckenden Planungsbasis für den nationalen und grenzüberschreitenden Hochlauf der notwendigen CCUS/tCDR-Infrastruktur und deren Betrieb;
  • Auftrag zur Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Umsetzung von Mindestabscheidungs-, transport-, -einspeicherungszielen für CO2 und von CO2-Entnahmezielen für technische Senken und Sicherstellung von Speicherkapazitäten im (europäischen) Ausland.

Wissenschaftsbeirat zur Carbon Management Strategie

Im Rahmen der Erarbeitung der Carbon Management Strategie wurde ein unabhängiger wissenschaftlicher Beirat eingerichtet, der sich aus nationalen und internationalen Expert:innen aus den Themenbereichen der CMS zusammensetzt.

Unter Berücksichtigung der Priorität von Maßnahmen zur Reduktion und Vermeidung von Treibhausgasemissionen und zur Effizienzsteigerung hat der wissenschaftliche Beirat in einem ersten Schritt eine einheitliche Definition von „hard to abate“ erarbeitet. Weiters lieferte der Beirat technische, sozioökonomische und ökologische Grundsätze für die Entwicklung der Carbon Management Strategie.

Die bisherigen Ergebnisse des Wissenschaftsbeirats sind im folgenden Dokument zugänglich: 

Mitglieder des Wissenschaftsbeirats:

  • Dr.in Brigitte Bach (AIT – Austrian Institute of Technology)
  • Dr. Oliver Geden (SWP Berlin – Stiftung Wissenschaft und Politik)
  • Prof. Gottfried Kirchengast (Universität Graz)
  • Prof. Holger Ott (Montanuniversität Leoben)
  • Dr.in Ilse Schindler (Umweltbundesamt)
  • Prof.in Sigrid Stagl (Wirtschaftsuniversität Wien)
  • Prof. Karl Steininger (Wegener Center der Universität Graz)

Weiterer Prozess

In Folge werden die Maßnahmen aus dem Aktionsplan zur CMS geplant und umgesetzt. Die Governance für die Umsetzungsphase bilden eine politische Steuerungsgruppe, ein Wissenschaftsbeirat, Arbeitsgruppen und „Aktionsplan-Verantwortliche“.

Weitere Informationen zur Carbon Management Strategie und zur Evaluierung des CO2-Speicherungsverbots finden sich in folgenden Dokumenten:

Rechtslage des grenzüberschreitenden CO2-Transportes zur geologischen Speicherung unter dem Meeresgrund

Nach geltender unionsrechtlicher und österreichischer Rechtslage ist der grenzüberschreitende CO2-Transport zur geologischen Speicherung unter dem Meeresgrund aus Österreich in andere Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums zulässig. Österreich erfüllt in dieser Hinsicht seine rechtlichen Verpflichtungen aus völkerrechtlichen Verträgen und aus Unionsrecht.

Österreich ist ein Binnenstaat. Die geologische Speicherung von CO2 ist in Österreich – mit einer Ausnahme für Forschungszwecke mit einem geplanten Gesamtspeichervolumen von weniger als 100.000 Tonnen – verboten. CO2, das zum Zwecke der geologischen Speicherung aus Industrie- oder Energieanlagen abgeschieden wird, müsste daher nach jetziger Rechtslage grenzüberschreitend in andere Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verbracht werden, die über geologische CO2-Speicherfelder verfügen. Die größten laufenden und geplanten Speicherprojekte im EWR befinden sich „offshore“ unter dem Meeresboden.

Die folgende Darstellung der Rechtslage für den grenzüberschreitenden CO2-Transport zur geologischen Speicherung unter dem Meeresboden soll Betroffenen und Interessierten eine Hilfestellung bieten. Von der Fragestellung abzugrenzen ist das Thema der Bilanzierung in den nationalen Treibhausgasinventuren.