Internationale Anerkennung österreichischer Schiffsdokumente

Die weltweite Anerkennung von Befähigungsausweisen und Fahrzeugzulassungen ist für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt nicht durchgehend geregelt. Welche Dokumente sind in Küstengewässern üblich?

Gültigkeit österreichischer Dokumente an Meeresküsten

Die weltweite Anerkennung von Befähigungsausweisen und Fahrzeugzulassungen ist für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt nicht durchgehend geregelt. Hier eine Übersicht, welche Dokumente in Küstengewässern üblich sind. Die vorheriger Rücksprache mit dem Küstenstaat Ihrer Wahl ist jedenfalls ratsam. Kontaktmöglichkeiten zu den Vertretungen verlautbart das → Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres.

Befähigungsausweise zur Schiffsführung auf Küstengewässern

Für eine gegenseitige Anerkennung von Sportpatenten gibt es keine internationalen Abkommen oder Regelungen der Europäischen Union (EU). Sie liegt somit ausschließlich im Ermessen der Küstenstaaten. Es ist jedoch weltweit üblich, amtliche oder amtlich anerkannte Sportpatente anzuerkennen, wenn der Inhaber Angehöriger des ausstellenden Staates ist. Es kann daher - vorbehaltlich kurzfristig abweichender Entscheidung einzelner Staaten - davon ausgegangen werden, dass Ausweise, die bis 31. Dezember 2011 von den bis dahin gesetzlich genannten Verbänden, dem Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ) und dem Österreichischen Segelverband (ÖSV), ausgestellt und mit dem Vermerk der Gleichwertigkeit (mit amtlichen Ausweisen) versehen wurden, sowie Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten (siehe Schiffsführung auf See) anerkannt werden.

Befähigungsausweise zur Schiffsführung auf Binnengewässern

Österreichische Binnenpatente einschließlich des Internationalen Zertifikats für Führer von Sportfahrzeugen gelten in Küstengewässern grundsätzlich nicht. Ob einzelne Küstenstaaten bestimmte Binnenpatente in ihren Küstengewässern dennoch anerkennen, liegt in deren Ermessen.

Jacht-Seebrief

Grundlage der Anerkennung der österreichischen amtlichen Zulassungsurkunde für Jachten, des Seebriefs, ist die Erklärung über die Anerkennung des Flaggenrechtes der Staaten ohne Meeresküste (→ RIS) (sogenannte „Barcelona-Erklärung“ aus dem Jahre 1921). Diese wurde von Österreich und allen Mittelmeer-Anrainerstaaten unterzeichnet, sodass der Seebrief in den Küstengewässern des Mittelmeers gültig ist.

Zulassungsurkunden für Binnengewässer

Die österreichische Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge in der Binnenschifffahrt wurde als internationale Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge nach den Vorschriften der Wirtschaftskommission für Europa (ECE) Resolution Nummer 13 gestaltet. Diese gilt primär für Binnengewässer, aber auch für Küstengewässer, die zum Territorium eines Staates gehören, der die Resolution anwendet. Folgende Staaten haben der ECE die Anwendung der Resolution gemeldet: Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Slowakei, Tschechien, Ungarn.

Kontakt

Dr. Andreas Linhart
Telefon:+43 (0) 1 711 62 Durchwahl 65 5901
E-Mail: andreas.linhart@bmk.gv.at