Sachverständige und Prüfstellen
Kurzbezeichnungen und Identifizierungsnummern
Anträge auf Zuweisung einer Kurzbezeichnung und Identifizierungsnummer sind formlos nach Möglichkeit per E-Mail an st3@bmk.gv.at an das Bundesministerium zu richten.
Die Liste enthält jene Sachverständige und Prüfstellen, die für die Prüfung von Verpackungen oder Tanks Kurzbezeichnungen oder Identifizierungsnummern erhalten haben.
Rechtsgrundlage: Gefahrgutbeförderungsgesetz § 36 Absatz 2 und 4
Liste der Kurzbezeichnungen der Prüfstellen (PDF, 130 KB)
Eine Liste von akkreditierten Prüfstellen finden Sie auf der Website des Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW).