Sachverständige und Prüfstellen
Kurzbezeichnungen und Identifizierungsnummern
Anträge auf Zuweisung einer Kurzbezeichnung und Identifizierungsnummer sind formlos nach Möglichkeit per E-Mail an st3@bmk.gv.at an das Bundesministerium zu richten.
Die Liste enthält jene Sachverständige und Prüfstellen, die für die Prüfung von Verpackungen oder Tanks Kurzbezeichnungen oder Identifizierungsnummern erhalten haben (Rechtsgrundlage: Gefahrgutbeförderungsgesetz (→ RIS) § 36 Absatz 2 und 4):
Liste der Prüfstellen – Kurzbezeichnungen (PDF, 212 KB)
Eine Liste von akkreditierten Prüfstellen finden Sie beim → BMAW.