Absenkung und Aussetzung der Schienenmaut

Maßnahmen zur Aussetzung bzw. Absenkung der Schienenmaut

Aussetzung der Schienenmaut gemäß EU-Verordnung 2020/1429.
In Österreich ist die Schienenmaut (Wegeentgelt oder IBE Trasse) auf Grundlage der EU-Verordnung 2020/1429 (EU-Verordnung zur Festlegung von Maßnahmen für einen nachhaltigen Eisenbahnmarkt in Anbetracht des COVID-19-Ausbruchs) im Güterverkehr seit März 2020 und im eigenwirtschaftlichen Personenverkehr seit 8. Oktober 2020 ausgesetzt.

Das Bundesministerium beabsichtigt die Schienenmaut-Aussetzung für den eigenwirtschaftlichen Personenverkehr und den Güterverkehr im 1. Halbjahr 2022 fortzusetzen. Betreffend den maximalen Beihilferahmen des Schienengüterverkehrs darf auf die Studie der Herry Consult GmbH (PDF, 2 MB) aus dem Jahr 2020 verwiesen werden.

Zur Ermittlung der beihilfefähigen Kosten des eigenwirtschaftlichen Schienenpersonenfernverkehrs in Österreich wurde nachfolgender Aktenvermerk erstellt, der in Abstimmung mit der Europäischen Kommission hiermit auf der Website des Bundesministeriums veröffentlicht wird:

Aktenvermerk: Ermittlung beihilfefähiger Kosten des eigenwirtschaftlichen Schienenpersonenfernverkehrs in Österreich (PDF, 214 KB)