Ablauf

Wie ist der Ablauf innerhalb der gesetzten Fristen?

Inhaltsverzeichnis

  • Antragsberechtigt sind Zivilflugplatzhalter, Luftfahrtunternehmen und Stellen (Reglementierte Beauftragte, bekannte Versender, Transportunternehmen, reglementierte Lieferanten von Bordvorräten und bekannte Lieferanten von Flughafenlieferungen)
  • Anmeldung im Unternehmensserviceportal USP (siehe Anleitung zum Ersteinstieg ins Unternehmensportal für ZÜP (PDF, 685 KB))
  • Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung über die Anwendung „ZÜP – Zuverlässigkeitsüberprüfung / Aviation Security“ (siehe Bedienungsanleitung (PDF, 1 MB))
    Dabei sind folgende Daten spätestens 4 Wochen vor beabsichtigter Aufnahme der Tätigkeit einzugeben:
    • Vor- und Familiennamen, gegebenenfalls den Geburtsnamen,
    • Geschlecht,
    • Geburtsdatum,
    • Geburtsort (einschließlich des Geburtslandes),
    • Staatsangehörigkeiten,
    • Vornamen der Eltern,
    • Staatsangehörigkeiten
    • Kontakt: Telefon, E-Mail
    • Wohnsitz, mit Land, Ort, Postleitzahl, Straße, Hausnummer, von/bis Datum
    • Beschäftigungsverhältnisse, Aus- und Weiterbildungen (jeweils mit Art, Organisation, Tätigkeit, von/bis Datum) und jegliche Lücken während der letzten fünf Jahre,
    • Kopie eines Reisepasses, Personalausweises, Identitätsausweises,
    • Fremdenpasses oder Konventionsreisepasses zur Feststellung der Identität der zu überprüfenden Person (als JPG oder PDF)
    • ausländische Strafregisterbescheinigungen oder vergleichbare Nachweise der Wohnsitzstaaten in dem die Person 6 Monate oder länger ununterbrochen wohnhaft war der letzten fünf Jahre in beglaubigter Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache, welche bei erstmaliger Vorlage nicht älter als 6 Monate sein dürfen, (als JPG oder PDF) mit Ausstellungsdatum, zugehörigem Wohnsitz und Angabe ob Einträge vorhanden sind oder nicht
    • Erstmaliger Antrag oder wiederkehrender Antrag
    • Ausprägung der Zuverlässigkeitsprüfung (normal/erweitert)
    • Grund für die Zuverlässigkeitsprüfung
    • gegebenenfalls Angabe der Art der beabsichtigten Tätigkeit
    • Zustimmung zur Überprüfung der Zuverlässigkeit
  • Nach Ablauf einer Frist von 4 Wochen ist das Ergebnis der Überprüfung in der Anwendung „ZÜP – Zuverlässigkeitsüberprüfung/Aviation Security“ über den sogenannten ZÜP-Status ersichtlich
  • Vor Ablauf von 12 Monaten ist bei der erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung und vor Ablauf von 3 Jahren bei der normalen Zuverlässigkeitsüberprüfung ein Antrag erneut zu stellen. Der Antragsteller hat selbst rechtzeitig vor Ablauf der Zuverlässigkeitsüberprüfung (Beachten der 4-Wochen-Frist!) für die erneute Antragstellung Sorge zu tragen. Personen ohne gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung darf weder ein Flughafenausweis oder Flugbesatzungsausweis ausgestellt werden noch dürfen sie oben genannte Tätigkeiten durchführen bzw. unbegleiteten Zugang zu Luftfracht und Luftpost, Post und Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen haben, die den erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden.
  • Zuverlässigkeitsüberprüfungen, die vor dem 31. Dezember 2021 erfolgreich absolviert werden, bleiben bis zum Ablauf oder spätestens bis zum 30. Juni 2024 gültig.

Fristen

  • Bis spätestens 30. Juni 2021: Personen, die eine beschäftigungsbezogene Überprüfung durchlaufen haben, mussten sich bis spätestens 30. Juni 2021 einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen.
  • Ab 3. November 2021: Anmeldung an der Anwendung „ZÜP – Zuverlässigkeitsüberprüfung/Aviation Security“ über das Unternehmensserviceportal (USP) zur Erfassung der Unternehmens- und der Personendaten.
  • Ab 3. Dezember 2021: Anmeldung an der Anwendung „ZÜP – Zuverlässigkeitsüberprüfung/Aviation Security“ über das Unternehmensserviceportal (USP) zur Erfassung der Unternehmens- und der Personendaten sowie zum Stellen von Anträgen auf Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung.
  • Ab 31. Dezember 2021: Die neuen Regelungen betreffend die normale und erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung gelten ab 31. Dezember 2021.
  • Vor dem 1. Jänner 2023 müssen Sicherheitsbeauftragte eine erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgreich durchlaufen haben. 
  • Bis spätestens 30. Juni 2024: Zuverlässigkeitsüberprüfungen, die vor dem 31. Dezember 2021 erfolgreich absolviert werden, bleiben bis zum Ablauf oder spätestens bis zum 30. Juni 2024 gültig.

Kosten

Der Pauschalbetrag für die Überprüfung der Zuverlässigkeit einer Person beträgt 7 Euro.