Schülerinnen, Schüler und Lehrlinge

Erfahren Sie mehr über die Finanzierung, Einbeziehung der Verbünde und das Jugendticket

Wartehäuschen einer Wiener Straßenbahn

Zuständigkeit zur Finanzierung

Die Zuständigkeit zur Finanzierung der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt liegt beim Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ), gemäß dem Bundesgesetz vom 24. Oktober 1967 den Familienlastenausgleich (Familienlastenausgleichsgesetz 1967) betreffend.

Einbeziehung in die Verkehrsverbünde

Geschichte

Nach langwierigen Verhandlungen über die Einbeziehung der Schüler und Lehrlinge in die Verkehrsverbünde haben sich der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie und der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst am 8. Juli 1996 darauf geeinigt, die Schüler und Lehrlinge ab dem Schuljahr 1997/98 in die Verkehrsverbünde einzubeziehen. Die Einbeziehung der Schüler und Lehrlinge in die Verkehrsverbünde konnte im Schuljahr 2004/2005 abgeschlossen werden.

In einer weiteren privatrechtlichen Erklärung wurde im April 1998 vereinbart, dass sowohl die einmaligen Hard- und Softwarekosten, als auch die laufenden Kosten, die durch die Einbeziehung der Schüler und Lehrlinge in die Verkehrsverbünde entstehen, von den beiden Ministerien zu jeweils 50 Prozent getragen werden. Insgesamt wurden für die Erstanschaffung der notwendigen Hard- und Software Mittel in der Höhe von rund 3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Die Höhe für den Ersatz der Fahrpreise für die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt wird auf Basis eines Schülerverrechnungstarifs gemäß Paragraf 29 Öffentliches Personennah- und Regionalverkehrs-Gesetz 1999 (ÖPNRV-G 1999) ermittelt. Die Abgeltung durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) betrug im Jahr 2011 rund 390 Millionen Euro.

Vorteile

Durch die Einbeziehung der Schüler und Lehrlinge in die Verkehrsverbünde wurden für den jungen Kunden folgende Vorteile geschaffen:

  • Benützung eines Verbundfahrausweises,
  • freie Verkehrsmittelwahl auf Gleichlaufstrecken,
  • Möglichkeit zur günstigen Aufzahlung für eine gültige Netzkarte.

Hinweis: In den meisten Verkehrsverbünden besteht bereits die Möglichkeit zum Erwerb einer Netzkartenberechtigung. Darüber hinaus bestehen auch spezielle Aufzahlungsmodelle für bestimmte Zeitspannen, wie zum Beispiel in den Ferien oder Wochenenden.

Das neue Jugendticket

Beginnend mit September 2012 wurden in den österreichischen Verkehrsverbünden spezielle Jugendtickets als Aufzahlungsmodell zur Schüler- und Lehrlingsfreifahrt eingeführt. Diese Tickets erlauben Schülerinnen, Schülern und Lehrlingen die uneingeschränkte Benützung aller Verbundlinien in der Ostregion (Wien, Niederösterreich und Burgenland), beziehungsweise den jeweiligen Verkehrsverbünden, für ein Jahr (auch in den Ferien).