Sicherheitsanalyse, Störfallanalyse und Notfallplanung Leitfaden

Für den Umgang mit Strahlenquellen und zur Gerätebauartzulassung sind eine Sicherheits- und Störfallanalyse sowie ein Notfallplan erforderlich.

Gemäß dem bisher geltenden Strahlenschutzrecht war das Vorliegen einer Sicherheitsanalyse, einer Störfallanalyse und einer Notfallplanung Voraussetzung für die Bewilligung des Umgangs mit Strahlenquellen sowie für die Bauartzulassung von Geräten mit Strahlenquellen.

Das ab 1. August 2020 geltende Strahlenschutzrecht sieht das Erstellen der genannten Unterlagen verpflichtend nur dann vor, wenn die Anwendung ionisierender Strahlung mit höherem Gefährdungspotential für Personen und Umwelt verbunden ist, also beispielsweise beim Einsatz von sogenannten gefährlichen radioaktiven Quellen oder bei mobilen Strahlenanwendungen.

Hinweis

Ansonsten wurden die bestehenden Regelungen zu Notfallvorsorge und Notfallreaktion nahezu inhaltsgleich in das neue Strahlenschutzrecht übernommen. Daher bietet der Leitfaden „Sicherheitsanalyse, Störfallanalyse und Notfallplanung“ weiterhin eine gute Hilfestellung für Bewilligungsinhaberinnen und Bewilligungsinhaber. Nach der Anpassung an das neue Strahlenschutzrecht wird dieser in aktualisierter Form auf der Website des BMK bereitgestellt.

Der vorliegende Leitfaden ist keine rechtsverbindliche Unterlage; alternative, bereits bewährte Vorgangsweisen in diesem Bereich können daher beibehalten werden.

Leitfaden (PDF, 207 KB)

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