Bundesfahrprüfungsauditor:innen

Von den Landesregierungen wurden besonders geeignete Auditor:innen benannt, die im Auftrag des BMK Bundesfahrprüfungsaudits durchführen.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Audits bei den praktischen Fahrprüfungen finden sich in der Richtlinie der EU 2006/126/EG (→ EUR-Lex) über den Führerschein und in der Führerscheingesetz-Prüfverordnung (FSG-PV).

In der Richtlinie ist im Anhang IV unter 4. Qualitätssicherung und regelmäßige Weiterbildung eine Beobachtung von Fahrprüfern vorgegeben (Fahrprüfungsaudits).

„Die die Überwachung durchführende Person muss von dem jeweiligen Mitgliedstaat für diesen Zweck zugelassen worden sein.“ (4.1.3. der Richtlinie)

Mit Stand Jänner 2024 handelt es sich dabei um folgende Personen:

  • Klaus Hohenauer
  • DI Georg Hönig
  • Mag. Dr. Bernd Kloiber
  • Dr. Bernhard Knapp
  • DI (FH) Simon Kößlbacher
  • Dipl.Päd. Ing. Armin Probst
  • DI Christian Schügerl
  • Claudia Schutti
  • DI Bernhard Sittlinger