Service-Verpackungen

Folgende Verpackungen sind jedenfalls als Serviceverpackungen einzustufen:

  • Alu-Einwegschalen (mit Deckel) für Salate, Speisen
  • Blumentrichter (zum Beispiel Papier oder Kunststoff)
  • Eisbecher, Eisboxen (inklusive Kühlhalteboxen aus EPS/Styropor) von Eissalons
  • Geldscheinsäckchen, die am Bankschalter befüllt werden
  • Knotenbeutel (zum Beispiel für Obst/Gemüse)
  • Kunststoffbecher, -schalen (mit Deckel) für Salate, Aufstriche, zum Beispiel für den Selbstbedienungs- und Feinkostbereich
  • Packpapier, das im Geschäftsbereich zum Einpacken der gekauften Waren dient
  • Papiersäckchen für Brot/Gebäck, Obst/Gemüse, Feinkostbereich
  • Pizzakartons
  • Putzereischläuche
  • Salbentiegel, -dosen für Apothekenabfüllungen
  • Stanitzel für Obst/Gemüse, Pommes frites, Maroni
  • Tragebox für Tortenstücke, Tortenschachteln/Tortenkartons für Konditoreien
  • Tragetaschen aus Papier und Kunststoff
  • Warmhaltebeutel für Grillgut (zum Beispiel Hähnchenbeutel)
  • Weinkartons für den Ab-Hof-Verkauf
  • Wickelpapier/Seidenpapier für Blumen, Geschirr, et cetera
  • Wurst/Käsewickelpapier