Umfang

Was umfasst eine erweiterte und normale Zuverlässigkeitsüberprüfung?

Eine normale Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß 11.1.4 der Verordnung (EU) 2015/1998 umfasst zumindest:

  • die Feststellung der Identität der betreffenden Person anhand der zum Nachweis vorgelegten Papiere und
  • die Prüfung der Strafregistereinträge in allen Staaten des Wohnsitzes mindestens während der letzten 5 Jahre und
  • die Erfassung aller Beschäftigungsverhältnisse, Aus- und Weiterbildungen und jeglicher Lücken mindestens während der letzten 5 Jahre.

Eine erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß 11.1.3 der Verordnung (EU) 2015/1998 umfasst zusätzlich zumindest:

  • Erkenntnisse und sonstige einschlägige Informationen, die den zuständigen Behörden zur Verfügung stehen und nach deren Einschätzung für die Eignung einer Person zur Ausübung einer Funktion, die eine erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung erfordert, von Belang sein könnten.

Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 (→ EUR-Lex)

Hinweis

Die Sicherheitsüberprüfungen gemäß § 55 ff Sicherheitspolizeigesetz (SPG) bleiben davon unberührt.