Ausschreibung 2023

Bienen-Ragwurz
Bienen-Ragwurz, Foto: JRG - stock.adobe.com

Die 2. Ausschreibung (Call #2) im Überblick

Die österreichische Bundesregierung hat die Förderungsrichtlinie Biodiversitätsfonds 2022 am 12. Oktober 2022 veröffentlicht.

Mit dem Biodiversitätsfonds wurde eine Förderungsschiene geschaffen, die zur Umsetzung der österreichischen Biodiversitäts-Strategie und Erreichung der österreichischen Biodiversitäts-Ziele beitragen soll. Der Biodiversitätsfonds zielt generell auf den Erhalt, auf die Verbesserung und auf die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in Österreich durch Unterstützung von Maßnahmen zur Umsetzung der nationalen Biodiversitäts-Strategie ergänzend zum Wirkungsbereich der gemeinsamen Agrarpolitik oder des österreichischen Waldfonds ab. Die relevante Rechtsbasis ist die „Biodiversitätsfonds Förderungsrichtlinie 2022“ unter biodiversitätsfonds.at.

Eckpunkte der Ausschreibung

Im Rahmen der 2. Ausschreibung stehen insgesamt 20 Millionen Euro an Förderungsmittel zur Verfügung. Förderbar sind ausschließlich Projekte in Österreich, die dazu beitragen identifizierte Lücken eines bundesweiten Biodiversitäts-Monitorings zu schließen und somit der folgenden Projektkategorie zugeordnet werden können: „Projekte zur Erfassung und Bewertung des Zustands und der Trends der Biodiversität in Österreich“:

  • Erhebung von Daten (vorzugsweise bundesweit bzw. überregional), die in weiterer Folge zur Auswertung der Headline-Indikatoren (→ umweltfoerderung.at) genutzt werden können.
  • Lücken in bestehenden Monitoringsystemen von relevanten Biodiversitätsdaten im Vergleich zu den Headline-Indikatoren schließen.
  • Die verwendete Vorgangsweise sollte mit den Methoden bereits bestehender Monitoring-Systeme weitestmöglich übereinstimmen und diese ergänzen (→ Erhebung 2018 und Zusammenfassung 2017/2018 des österreichischen Umweltbundesamts).
  • Laufende Biodiversitätserhebungen durch- bzw. weiterführen, die zur Auswertung der Headline-Indikatoren genutzt werden können. Die Vernetzung der laufenden Biotopkartierungen ist wünschenswert.
  • Informationen und Daten, die durch das Projekt gesammelt wurden, sind auf Nachfrage des Bundesministeriums verpflichtend in einem allgemein zugänglichen Datenformat unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
  • Die Teilnahme an Netzwerktreffen, die gegebenenfalls für den Informations- und Datenaustausch erforderlich sind, wird vorausgesetzt.
  • Die Laufzeit der Projekte ab Einreichung wird im Förderungsvertrag festgelegt, ein Zwischenbericht ist mit Ende 2024 vorzulegen, sämtliche Projekte sind jedenfalls Ende Oktober 2025 umzusetzen und in Folge abzurechnen.
  • Die fachliche Eignung der Antragsteller ist nachzuweisen.
  • Die Antragssprache ist Deutsch.
  • Die 2. Ausschreibung läuft vom 9. März 2023 – 11. August 2023

Antragstellung

Förderungsberechtigte Einrichtungen und Personen

Antrags- und förderungsberechtigt sind sowohl natürliche als auch juristische Personen und Personengesellschaften in Österreich.

Einreichung

Einreichungen von Förderungsanträgen sind ausschließlich online über biodiversitätsfonds.at möglich. Einreichungen in Papierversion an die Postadresse oder in elektronische Form an die E-Mail-Adressen der Kommunalkredit Public Consulting sind nicht möglich und werden nicht berücksichtigt.

Es werden ausschließlich vollständige und fristgerechte Einreichungen behandelt. Ein vollständiger Antrag besteht aus der vollständig ausgefüllten Online-Einreichung auf der Einreichplattform des Biodiversitätsfonds inklusive relevanter Uploads.

Leitfaden für die Einreichung von Projektvorschlägen (PDF, 168 KB)

Förderlogo der EU Next Generation

Tipp

Alle relevanten Informationen zur Einreichung von Projekten beim Biodiversitätsfonds finden Sie auf der eigens dafür eingerichteten Website → biodiversitätsfonds.at

Kontakt

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) via E-Mail an biodiversitaetsfonds@kommunalkredit.at oder telefonisch unter +43 1 31631-807 zur Verfügung.