Fahrwerksänderungen an Fahrzeugen der Klassen M1 und N1
Werden an einem einzelnen Fahrzeug der Klassen M1 (Pkw) und N1 (leichten Nutzfahrzeugen), Änderungen vorgenommen, welche die Verkehrs- oder Betriebssicherheit beeinflussen können, muss der Zulassungsbesitzer diese Änderungen dem Landeshauptmann anzeigen. Das Fahrzeug muss zum Verkehr zugelassen sein und dessen Type genehmigt sein.
Fahrwerksänderungen, Erlass vom 22.6.2015 (pdf 184 KB) (PDF, 184 KB)