Scheibenfolien
Scheibenfolien sind genehmigungspflichtige Teile. Mit dem Erlass vom 2. April 2008 wurden zuletzt Bestimmungen für die Prüfung und den Anwendungsbereich für Folien, die auf Scheiben von Kraftfahrzeugen angebracht werden, erlassen. Mit der 56. KDV-Novelle wurde der § 7a KDV 1967 neu gefasst. Mit dem vorliegenden Erlass werden nun die Anforderungen und Prüfungen für Scheibenfolien neu erlassen und die Anbringung von Lochfolien neu geregelt.