Energieeffizienzgesetz Kurzstudie

In der Studie des Umweltbundesamts wurde untersucht, welche Werte sich für den Endenergieverbrauch für Österreich ableiten lassen, um die nationalen und europäischen Klima- beziehungsweise Energieeffizienzziele erreichen zu können. Weiters wurde abgeschätzt, welche Auswirkungen die notwendigen Effizienzmaßnahmen zur Erreichung der Ziele der Energieeinsparverpflichtung laut EU-Effizienzrichtlinie auf die österreichische Volkwirtschaft und das Energiesystem haben.

Titelblatt zur Kurzstudie zum Energieeffizienzgesetz vom Umweltbundesamt

Für die Erreichung des Ziels der Klimaneutralität – auf EU Ebene spätestens ab 2050, in Österreich ab 2040 – ist ein weitgehender Verzicht des Einsatzes fossiler Energieträger unerlässlich. Um die Energieversorgung mit nachhaltig erzeugten, erneuerbaren Energieträgern zu gewährleisten, ist der Energieverbrauch aufgrund der limitierten Erzeugungsmöglichkeiten schrittweise deutlich zu senken.

In der Studie wurden Zielwerte für den österreichischen Endverbrauch von Energie aus den nationalen und europäischen Vorgaben ermittelt. Um die nachhaltige Versorgung mit erneuerbaren Energieträgern sicherzustellen, sollte für den energetischen Endverbrauch ein Zwischenziel für das Jahr 2030 zwischen 820 und 920 Petajoule (PJ) gesetzt werden und für den Primärenergieverbrauch zwischen 947 und 1.048 PJ.

Der maximale Zielwert für 2040 wurde mit knapp 700 PJ Endenergieverbrauch berechnet, bei verstärkter Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen reduziert sich dieser auf 630 PJ, mit einem Zwischenwert von 820 PJ im Jahr 2030. Zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität bis 2040 ist ein stark forcierter Ausbau erneuerbarer Energieträger auf 767–840 PJ notwendig, der jedoch gleichzeitig die Biodiversität erhält und wertvolle Flächen schont.

Durch die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen werden die Resilienz des Energiesystems und die Wertschöpfung erhöht und es kommt zu positiven Effekten am Arbeitsmarkt.

Kurzstudie zum Energieeffizienzgesetz (→ Umweltbundesamt)