Integrierter österreichischer Netzinfrastrukturplan (NIP)  Öffentliche Konsultation zum Entwurf

Gemäß Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) erstellt das BMK erstmalig einen integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplan (NIP).

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Die Konsultation zum NIP wurde bis 15. September verlängt. Außerdem haben Sie nun auch die Möglichkeit zum Entwurf des Umweltberichts bis 18. Oktober schriftlich Stellung zu nehmen.

Der integrierte österreichische Netzinfrastrukturplan ist ein übergeordnetes strategisches Planungsinstrument und ermöglicht eine umfassende Gesamtbetrachtung der Infrastrukturnotwendigkeiten des zukünftigen Energiesystems. Aus dem Plan kann abgeleitet werden, welche Energieinfrastruktur für die Transformation des Energiesektors notwendig ist. Das BMK legt damit eine Planungsgrundlage für den Aus- und Umbau der Energieübertragungsinfrastruktur für 2030 und zur Erreichung der Klimaneutralität 2040 vor. Die integrierte Betrachtung der höherrangigen Energieübertragung für Strom und Gas inkl. Wasserstoff soll ermöglichen, den notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung bestmöglich mit der Netzentwicklung, Speichern und Flexibilitätsoptionen zu koordinieren.

Der Entwurf des NIP basiert auf einer Reihe von wissenschaftlichen Erarbeitungen, die mit den Planungen der österreichischen Übertragungsnetzbetreiber und des Marktgebietsmanagers validiert wurden. Zahlreiche Stakeholder aus Energiewirtschaft, Umweltorganisationen, Sozialpartnern, Politik und Verwaltung in Bund und Ländern waren in den Prozess zur Erstellung des Entwurfs einbezogen. Nun wird dieser Prozess erweitert, indem jeder interessierten Person die Möglichkeit gegeben wird, eine Stellungnahme abzugeben.

Konsultation bis 15 . September 2023

Seit 7. Juli 2023 besteht bis 15. September 2023, die Möglichkeit zum Entwurf des integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplans schriftlich Stellung zu nehmen

Sie werden ersucht, Ihre Stellungnahme per E-Mail an oenip@bmk.gv.at zu übermitteln. Bitte teilen Sie uns mit, ob Ihre Stellungnahme auf der Internetseite des BMK veröffentlicht werden darf.

NIP-Entwurf zur öffentlichen Konsultation (PDF, 26 MB)

Begleitend zur Erstellung des integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplans hat das Umweltbundesamt Szenarien für die realisierbare erneuerbare Stromerzeugung im Jahr 2030 und 2040 (→ umweltbundesamt.at) erstellt.

Strategische Umweltprüfung

Im Rahmen der Erstellung des integrierten Netzinfrastrukturplans (NIP) wird eine Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß § 95 EAG (Strategische Umweltprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung) durchgeführt. Mittels der SUP wird geprüft, ob und gegebenen- falls inwieweit sich die geplanten Maßnahmen des NIP voraussichtlich erheblich positiv oder negativ auf einen oder mehrere Umweltbereiche auswirken. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden in einem Umweltbericht dokumentiert. 

Für die Erstellung des Umweltberichts wurde in einem ersten Schritt der Untersuchungsrahmen festgelegt („Scoping“). Dabei wird der Umfang und Detaillierungsgrad der SUP bestimmt. Der Untersuchungsrahmen wurde zur Stellungnahme an die anerkannten Umweltorganisationen, Behörden, deren umweltbezogener Aufgabenbereich durch den NIP berührt werden könnte und weiteren Stakeholder aus der Energiewirtschaft übermittelt. Auf dieser Grundlage hat das Umweltbundesamt den vorliegenden Entwurf des Umweltberichts erstellt, der nun zur Konsultation aufliegt. 

Konsultation bis 18 . Oktober 2023

Ab 23. August 2023 besteht für die Dauer von acht Wochen, somit bis 18. Oktober 2023, die Möglichkeit zum Entwurf des Umweltberichts schriftlich Stellung zu nehmen.

Sie werden ersucht, Ihre Stellungnahme per E-Mail an sup.oenip@bmk.gv.at zu übermitteln. Bitte teilen Sie uns mit, ob Ihre Stellungnahme auf der Internetseite des BMK veröffentlicht werden darf.