Mindestanforderungen bei Elektro- und Elektronikgeräten: Handytestung

Bei der grenzüberschreitenden Verbringung von gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräten hat die Person, die die Beförderung veranlasst, die im Anhang 6 der Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO, → RIS) festgelegten Mindestanforderungen einzuhalten. Andernfalls handelt es sich um eine grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen. Gemäß Anhang 6 Zlit. a der EAG-VO hat eine Prüfung der Funktionsfähigkeit der zur grenzüberschreitenden Verbringung bestimmten gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräte und damit auch von für die grenzüberschreitende Verbringung bestimmten gebrauchten Mobiltelefone zu erfolgen.

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