Was ist das 3-Säulen-Modell?

Gebäude im Hochwasser
An der Donau Foto BMK

Das Bundesministerium hat nach den Katastrophenhochwassern 2002 an der Donau und 2006 an der March, welche einem rund 100-jährlichem Hochwasserereignis entsprachen, gemeinsam mit den Ländern Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und Gemeinden nachfolgendes 3-Säulen-Modell zum Hochwasserschutz in ihrem Zuständigkeitsbereich entwickelt:

  1. Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) Vereinbarung Hochwasserschutz Donau
  2. Sanierungsprogramm Donauhochwasserschutzkonkurrenz (DHK)
  3. Generalsanierungsprogramm March-Thaya Schutzsystem (via donau)

Gesetzliche Grundlage bildet dazu das Wasserbautenförderungsgesetz, wonach bis zu 50 % der aufgewendeten Mittel für den Bau von Hochwasserschutzvorhaben an der Donau durch das Bundesministeriium, zumindest 30 % durch die jeweiligen Länder und maximal 20 % durch die Gemeinden finanziert werden.

der Marchfeldschutzdamm in Blickrichtung Marchmündung
Hochwasser im April 2006: Marchfeldschutzdamm um Markthof Foto DHK

Für die March als Grenzgewässer finanziert das Bundesministerium derartige Maßnahmen zu 100 %. Für den Bereich der Donauhochwasserschutzkonkurrenz gelten gesonderte Finanzierungsschlüssel gemäß DHK-Gesetz.

Die Risikomanagementstrategien des Bundesministeriums wurden entsprechend den Grundsätzen der Nachhaltigkeit, Innovation und Sozioökonomie entwickelt.

Rechtliche Grundlagen für den Hochwasserschutz