Handel mit Nashorn-Exemplaren Regelung in Österreich bezüglich der kommerziellen Nutzung von Rhino-Hörnern
Die illegale Jagd auf Nashörner ist in den letzten Jahren massiv angestiegen. Beispielsweise wurden im Jahr 2007 in Südafrika 13 Nashörner illegal getötet – 2014 waren es bereits 1215 Nashörner, die in Südafrika illegal getötet wurden. Dies ist mit dem illegalen Handel ihrer Hörner verbunden die besonders in Asien enorm hohe Preise erzielen.
Von der Europäischen Kommission wurden im "Guidance document: export, re-export and intra-Union trade of rhinoceros horns" (Juni 2014) Empfehlungen ausgearbeitet, die bei der Bearbeitung von CITES-Anträgen berücksichtigt werden sollen. Im Wesentlichen sollen Ausfuhr- und Wiederausfuhrgenehmigungen für die Hörner von Nashörner nur dann erteilt werden, wenn der Gegenstand Teil eines Austausches von kulturellen Gütern (zum Beispiel Museumsexemplare) ist; der Gegenstand nicht verkauft wurde, sondern ist ein Erbstück und wird im Zuge einer Übersiedlung einer Familie oder als Teil einer Hinterlassenschaft an einen anderen Ort transportiert; oder der Gegenstand Teil eines anerkannten Forschungsprojekts ist.
Im innergemeinschaftlichen Handel sollten generell keine Ausnahmen vom Vermarktungsverbot erteilt werden beziehungsweise nur unter strengsten Prüfungen CITES-Bescheinigungen erteilt werden. Das Bundesministerium wird im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten diese Empfehlungen berücksichtigen.
Aus gegebenen Anlässen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Vorprüfungen und verbindlichen Aussagen über künftige Anträge getroffen werden können. Eine Behörde kann nur über einen Antrag nach Durchführung des Ermittlungsverfahrens mit einer Genehmigung oder einer Ablehnung verbindlich entscheiden. Alles andere wäre unverbindlich und darüber hinaus ist es auch aus Zeitgründen nicht möglich Vorprüfungen durchzuführen und diesbezügliche Anfragen zu beantworten.