Alpenkonvention in Österreich
65,3 Prozent der Staatsfläche von 83.865 km² sind gemäß Alpenkonvention Teil des Anwendungsgebiets (54.805 km²). Drei der neun österreichischen Bundesländer (Kärnten, Tirol, Vorarlberg) sind zur Gänze inneralpin, Salzburg zu fast 95 Prozent, die Steiermark knapp 80 Prozent. Auch in Ober- und Niederösterreich sowie im Burgenland haben die Alpen repräsentative Anteile.
Im Alpenkonventionsraum leben in rund 1.013 Gemeinden mit rund 3,4 Millionen Menschen 38,8 Prozent der Bevölkerung Österreichs (Stand 2019). Federführend für Agenden der Alpenkonvention verantwortlich ist das BMK.
Die Österreichische Delegation der Alpenkonvention arbeitet an verschiedenen Fronten im Sinne der Umsetzung der Alpenkonvention: Durch intensive Zusammenarbeit mit den anderen Alpenstaaten, der EU und den Beobachterorganisationen an politisch relevanten Dokumenten, die Förderung von Projekten, die den Zielsetzungen der Alpenkonvention entsprechen und durch Bewusstseinsbildung und Kommunikation. Das rechtliche und politische Gerüst, mit dem gearbeitet wird, sind die Protokolle und Deklarationen.
Die Besonderheit der Protokolle der Alpenkonvention in Österreich ist deren unmittelbare Anwendbarkeit im innerstaatlichen Rechtsbereich ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens, also ab Dezember 2002. Das hat zur Folge, dass die Protokolle zur Alpenkonvention innerstaatlich unmittelbar wirksam und demgemäß sowohl vom Gesetzgeber als auch von der Vollziehung entsprechend zu berücksichtigen sind. Die Protokolle fließen bereits in diverse Entscheidungen ein. In der Rechtsdatenbank finden Sie einschlägige Judikatur der Verwaltungsgerichte und der Gerichte des öffentlichen Rechts, Rechtssätze, Literatur und verwaltungsbehördliche Entscheidungen zur Alpenkonvention: Alpenrechtsdatenbank (→ Alpenkonventionsrecht.at)
Wesentliches Element der Bemühungen um eine schlüssige und einheitliche Umsetzung in Österreich war die Einrichtung einer Rechtsservicestelle bei der Geschäftsstelle von CIPRA-Österreich für die Beantwortung alpenkonventionsrelevanter Fragestellungen über die Auslegung der Alpenkonvention und vor allem ihrer Protokolle. Damit ist es für jedermann möglich, eine unverbindliche, allgemeine und kostenlose Rechtsauskunft zur Auslegung der Konventionsprotokolle zu erhalten, ohne aber dadurch Gutachten von Sachverständigen zu ersetzen oder konkrete Projektbeurteilungen zu enthalten.
Eine leider weit verbreitete Fehlinterpretation ist, die Alpenkonvention und ihre Protokolle und Deklarationen wären lediglich Schutzinstrumente für die Alpen (negativ gesehen Verhinderungsinstrumente). Das ist nicht so, gerade die Arbeit der Verkehrsgruppe, aber auch Aktivitäten anderer Arbeitsgruppen sind auf innovative nachhaltige Lösungen ausgerichtet, die auch zu einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung in den Alpen beitragen. Schließlich steht die Alpenkonvention für den Schutz und die nachhaltige Entwicklung des Alpenraumes.
Österreich ist in der beneidenswerten Lage, dass es ein eigenes Meinungsbildungs- und Akkordierungsgremium in Form des Österreichischen Nationalen Komitees gibt, einer seit mittlerweile Jahrzehnten bestehenden, innerstaatlichen Koordinationsplattform, beschickt mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Bundesländern, den betroffenen Ministerien, nationalen Nichtregierungsorganisationen (NGO) und den Sozialpartnern. Speziell die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, also den Beobachterorganisationen, hat in Österreich Tradition und wird intensiv gepflegt.