Seedienstbuch
Berufsbegleitendes Dokument für Besatzungsmitglieder mit Bezug zu Österreich auf internationalen Seeschiffen
Eine Verpflichtung zum Besitz eines Seedienstbuchs besteht nicht. Allerdings besteht für folgende Personen die Möglichkeit, bei einer Verheuerung auf Seeschiffen über Antrag ein Seedienstbuch vom Bundesministerium ausgestellt zu bekommen:
- Österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürgern
- Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union, einer sonstigen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit Hauptwohnsitz in Österreich