Erarbeitungsprozess Zielnetz 2040

Das Zielnetz ist die langfristige Strategie des Bundes zum Ausbau des Bahnnetzes in Österreich. Es ordnet sich in die hierarchische Gliederung der verkehrspolitischen Instrumente des Bundes ein:

  • Die verkehrspolitischen Leitlinien werden durch den Mobilitätsmasterplan 2030 vorgegeben, der als Karte und Kompass zur Erreichung der Klimaziele im Mobilitätsbereich dient.
  • Das in § 42 des Bundesbahngesetzes definierte Zielnetz stellt die langfristige Ausbaustrategie für das Bahnnetz dar. Es soll die Investitionen enthalten, die in einem Zeitrahmen von 15 bis 20 Jahren am Bahnnetz der ÖBB-Infrastruktur AG umzusetzen sind. Der mit den Investitionen einhergehende finanzielle Aufwand wird gemeinsam mit dem dadurch erzeugten verkehrlichen und gesellschaftlichen Nutzen dargestellt.
  • Umgesetzt wird das Zielnetz über den jährlich zu erstellenden Rahmenplan für das Netz der ÖBB-Infrastruktur AG. Mit diesem wird die Finanzierung für die Investitionen durch die Bundesregierung beschlossen.

Zeitlicher Rahmen

Das derzeit gültige Zielnetz 2025+ wurde Anfang 2012 von der damaligen Bundesregierung beschlossen und wird im Wesentlichen bis 2030 umgesetzt sein. Das Zielnetz 2040 schließt daran an. Es berücksichtigt die zwischenzeitlich geänderten Rahmenbedingungen – insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen im Kampf gegen die Klimakrise – und führt die Umsetzung der Transeuropäischen Netze für Verkehr (TEN-V) fort.

Das BMK entwickelte daher Anfang 2024 gemeinsam mit externen Expertinnen und Experten den Fachentwurf des Zielnetzes 2040 für die österreichische Eisenbahninfrastruktur. Es wurde in enger Abstimmung mit der ÖBB-Infrastruktur AG und der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG mbH) erarbeitet. Darin enthalten sind jene Maßnahmen, die mit Fokus auf die Jahre 2030 bis 2040 realisiert werden sollen.

Bewertung anhand von Modulen

Bei der Erstellung des Fachentwurfs für das Zielnetz 2040 erfolgte eine Identifikation, Bewertung, Auswahl und Priorisierung von Erweiterungsinvestitionen (Neu- und Ausbauvorhaben) in Form von Modulen. Basisinvestitionen zur Bestandssicherung (Reinvestitionen, gesetzlich vorgegebene Investitionen wie Eisenbahnkreuzungsverordnung, Europäisches Zugsicherungssystem ETCS, Barrierefreiheit) sind nicht Gegenstand der Zielnetz-Betrachtung.

Module wurden auf Grundlage eines erkannten Maßnahmenbedarfs auf einer Strecke beziehungsweise Achse definiert. Sie setzen sich aus einem oder mehreren Einzelprojekten zusammen und sind somit Projektbündel, die einen gemeinsamen funktionalen und / oder räumlichen Kontext haben und dazu beitragen, ein übergeordnetes Ziel (zum Beispiel Angebote im Personen- und Güterverkehr) sowie strecken- beziehungsweise achsenspezifische Wirkungen zu erreichen.

Die Bewertung der Module dient als Entscheidungsgrundlage für den Bahnausbau der Zukunft im Sinne einer evidenzbasierten Politik. Dabei kommt eine dem Stand der Technik entsprechende Bewertungsmethode zum Einsatz, die im Kern eine gesamtwirtschaftliche Nutzen-Kosten-Analyse umfasst. Ergänzend werden Vergleichswert- und umweltfachliche Indikatoren betrachtet, die jene Wirkungen erfassen, die in dieser frühen Planungsphase nicht in Geldwerten darzustellen sind. Auf Basis der Bewertungsergebnisse wurden die im Fachentwurf des Zielnetzes 2040 zu verankernden Module ausgewählt und priorisiert.

Zentrale Aspekte des Fachentwurfes des Zielnetz 2040 wurden im Rahmen einer Pressekonferenz am 25. Jänner 2024 präsentiert. 

Der Fachentwurf des Zielnetzes 2040 in Berichtsform wird aktuell finalisiert und voraussichtlich im März 2024 fertiggestellt und veröffentlicht. Anschließend ist die Öffentlichkeit eingeladen Stellungnahmen abzugeben. Danach wird der Fachentwurf des Zielnetzes 2040 den weiteren politischen Abstimmungen zugeführt werden. Eine politische Beschlussfassung wird im Laufe des Jahres 2024 angestrebt.

Zielnetz 2040 – Methode für die Modulbewertung (PDF, 3 MB)