Zuordnung der Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung
Mit der Änderung der Abfallverzeichnisverordnung durch die Novelle BGBl. II Nr. 89/2005 (→ RIS) wurden die in der Kompostverordnung definierten Ausgangsmaterialien als Abfallarten in das Abfallverzeichnis aufgenommen. Dies dient der Vereinheitlichung bei der Genehmigung und Aufzeichnung bei der Kompostierung und berücksichtigt die Anforderungen für tierische Nebenprodukte entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 (→ EUR-Lex) und dem Tiermaterialiengesetz. Die Zuordnungstabelle wurde erstellt, um darzustellen, welche der neuen Abfallarten nach Ansicht des Bundesministeriums durch die bestehenden Genehmigungen für Kompost- und Biogasanlagen umfasst sind.