Zentralkommission für die Rheinschifffahrt

Sie beschäftigt sich mit allen Fragen der Binnenschifffahrt und legt großen Wert auf die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den anderen internationalen Institutionen der europäischen Verkehrspolitik sowie mit Nichtregierungsorganisationen der Binnenschifffahrt.

Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) ist die älteste internationale Organisation der Moderne. Ihre Gründung geht auf den Wiener Kongress (1815) zurück. Ihre Rechtsgrundlage bildet die Revidierte Rheinschifffahrtsakte vom 17. Oktober 1868, bekannt unter dem Namen Mannheimer Akte. Die heutige Zentralkommission ist eine moderne internationale Institution mit einer leistungsfähigen Verwaltung, die sich mit allen Fragen der Binnenschifffahrt beschäftigt.

Sie legt großen Wert auf die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den anderen internationalen Institutionen der europäischen Verkehrspolitik sowie mit Nichtregierungsorganisationen der Binnenschifffahrt.

Die "Mannheimer Akte" enthält die Verkehrsrechte im Rheinstromgebiet. Für die Signatarstaaten gilt Verkehrsfreiheit, ebenso für die anderen Mitgliedsländer der Europäischen Union (siehe Rheinzugehörigkeit österreichischer Schiffe). Deren offizielles Organ ist die ZKR und hat ihren Sitz in Straßburg.

Zentralkommission für die Rheinschifffahrt