Plastiksackerlverbot
Im Ministerrat wurde das Verbot von Plastiksackerl in Österreich ab 2020 beschlossen.
Insgesamt fallen jährlich zwischen 5.000 bis 7.000 Tonnen Kunststofftragetaschen unterschiedlicher Dicke in Österreich an. Diese landen oft in Flüssen, sind Teil der Verschmutzung von Flächen und Räumen (Littering) und stellen besonders Städte und Gemeinden sowie die Landwirtschaft und Umwelt vor immer größere Herausforderungen. Alleine in Österreich werden pro Tag über 100 Kilogramm Plastik über die Donau abtransportiert.
Die Bundesregierung sagt dem umweltschädlichen und verschwenderischen Plastikverbrauch nun den Kampf an und leitet einen vollkommenen Systemwechsel in Österreich ein. Geplant ist ein Maßnahmenpaket, das unter anderem das Verbot von nicht-abbaubaren Plastiksackerln enthält. Das Verbot trat mit 1. Jänner 2020 in Kraft.
Die konkreten Ziele sind:
- Ein Verbot von Kunststofftragetaschen, mit Ausnahme jener Tragetaschen, die biologisch vollständig abbaubar sind, ab 2020.
- Eine rasche Umsetzung der Einwegplastik – Richtlinie der Europäischen Union (EU) mit entsprechenden Produktverboten und Reduktionszielen.
- Ein Verbot der Beimengung von Mikroplastikpartikel in Kosmetikprodukten und Reinigungsmittel ab 2020, sofern bis dahin keine (bevorzugte) europäische Lösung getroffen wurde.
- Im Vergleich zu der Plastikverpackungsmenge aus dem Jahr 2016 müssen bis 2025 nachweislich 20 – 25 Prozent der Plastikverpackungen reduziert werden. Das betrifft vor allem zur Verpackungen von Produkten zur einmaligen Verwendung und entspricht etwa einer Reduktion von 60.000 Tonnen Plastik. Des Weiteren werden laufend bewusstseinsbildende Maßnahmen durchgeführt.
Runder Tisch mit Handelsketten
Der österreichische Handel hat bisher schon im Kampf gegen Plastik freiwillig einzelne Initiativen gesetzt und mit gutem Beispiel innovative Ideen umgesetzt. Die Bundesregierung möchte auf diesen Initiativen aufbauen und die Reduktion des Plastikverbrauchs gesamtgesellschaftlich weitertreiben. Auch die Auswirkungen auf den Einzelhandel, Lieferservices oder den klassischen Würstelstandbetreiber werden in dieser Diskussion berücksichtigt und sollen zu keinen Nachteilen führen, dafür werden entsprechende Hilfestellungen erarbeitet werden.
Fakten
Welche Alternativen gibt es zu Kunststofftragetaschen?
Stoffsackerl, Papiertragetaschen, Einkaufskörbe und Trolleys.
Sind Papiersackerl davon betroffen?
Nein, es sind ausnahmslos Kunststofftragetaschen vom Verbot betroffen.
Von welchen Mengen reden wir?
Diese Maßnahme würde 5.000 bis 7.000 Tonnen Müll aus Kunststofftragetaschen jährlich vermeiden. Zudem hätte diese Maßnahme enorme Auswirkung auf das "Littering Problem" (achtlos weggeworfener Müll). Verpackung: bis 2025 eine Reduktion von 60.000 Tonnen.
Gibt es Ausnahmen für das Kunststofftragetaschenverbot (beispielsweise für Würstelstände, Kebab-Buden, Apotheken,…)?
Für Würstelstände, Kebab-Buden oder Apotheken wird es keine Ausnahmen geben. Gemeinsam mit dem Handel und den Unternehmen wird jedoch an Lösungen und Übergangsbestimmungen für Kleinunternehmen und den Einzelhandel gearbeitet.
In welchen Staaten (EU und weltweit) gibt es schon ein Verbot?
In Frankreich gibt es seit 1. Jänner 2016 ein landesweites Verbot nicht kompostierbarer Plastiksackerl. In Italien gibt es bereits seit 1. Jänner 2011 ein Verbot von Plastiksackerl, die aus nicht biologisch abbaubarem Material bestehen. Weitere generelle Verbote gibt es in Bangladesh, Buthan, Burundi, Marokko, Papua-Neuguinea, Ruanda und Tansania. Zudem gibt es einige Länder, in denen bestimmte Arten von Plastiksackerl verboten sind (Uganda dickwandige Sackerl, Kenia und Uganda dünnwandiger Sackerl) oder regionale Verbote (Hawaii in den USA oder Neu-Delhi in Indien).
Status Plastikverpackungen
Warum braucht es eine Ausweitung der Maßnahmen um die Verpackungen?
In Österreich fallen jährlich rund 900.000 Tonnen Plastikmüll an, Rund ein Drittel davon wird derzeit recycelt. Rund 300.000 Tonnen sind Verpackungsmüll. Eine erstzunehmende und nachhaltige Initiative, den Plastikmüll zu reduzieren, muss daher jedenfalls auch an Plastikverpackungen denken.
Status Single Use Plastics
Die EU ergreift Maßnahmen, um die Verschmutzung der Umwelt durch Kunststoff zu reduzieren, indem sie strenge neue Regelungen für die Verwendung von Einwegkunststoffprodukten einführt. Unter den neuen Bestimmungen wird die Verwendung von Einwegplastikprodukten, für die es Alternativprodukte gibt, verboten. Dazu gehören unter anderen Wattestäbchen, Einwegbesteck, Trinkhalme, Rührstäbchen oder Luftballon-Stäbe. Weitere Verbote (beispielsweise Papierteller mit Plastik-Beschichtung) sind noch Teil der Verhandlungen. Zusätzlich werden Maßnahmen getroffen, mit dem Ziel die Verwendung der am häufigsten weggeworfenen Kunststoffprodukte zu reduzieren. Bei Einwegkunststoffprodukten, für die es derzeit keine Alternative gibt, sind die Mitgliedstaaten angehalten Maßnahmen zu ergreifen mit dem Ziel, eine Steigerung des Verbrauchs zu verhindern (etwa durch Reduktionmaßnahmen betreffend den Verbrauch oder auch Bewusstseinsbildenden Maßnahmen, beispielsweise für Take-Away-Lebensmittelbehälter).
Status Mikroplastik
Mikroplastik sind Kunststoffpartikel mit einem Durchmesser kleiner als 5 Millimeter. Einmal in die Umwelt gelangt, werden sie dort nicht abgebaut und können in die Nahrungskette gelangen (etwa in Muscheln, die vom Menschen verzehrt werden). Eine der Quellen sind Mikroplastikkügelchen, die Produkten wie Kosmetika und Reinigungsmitteln absichtlich beigefügt werden, um einen Reinigungseffekt zu erzielen und die nach Gebrauch ins Abwasser gelangen. Diese Quelle wird zwar mengenmäßig als eher gering eingestuft, doch es gibt bereits teilweise Ersatzstoffe und auch schon Verbote. Als größer Verursacher von Mikroplastik gilt der Reifenabrieb.
In Europa haben Hersteller und auch die Kommission bisher einen freiwilligen Ausstieg propagiert, doch dieser wurde bis dato nicht flächendeckend umgesetzt. Ein Verbot auf EU-Ebene wird von einigen EU-Mitgliedstaaten (darunter Österreich, Frankreich, Schweden) seit Jahren gefordert, allerdings ist die Umsetzung des Verbotes noch nicht in Sicht. Österreich wird daher das rechtliche Verbot des Einsatzes von partikulärem Mikroplastik prüfen. Entsprechende Verbote gibt es bereits in Schweden und Frankreich. In Österreich läge die rechtliche Grundlage im Chemikaliengesetz, in dem ein entsprechendes Verbot verankert werden könnte.