Quecksilber-Übereinkommen

Am 16. August 2017 trat das Minamata-Übereinkommen über Quecksilber weltweit in Kraft. Die Stadt Minamata war von einer jahrzehntelangen massiven Quecksilberkontamination durch quecksilberhältige Abwässer betroffen, die zur „Minamata-Krankheit“, einer Störung des zentralen Nervensystems durch die Vergiftung mit dem Schwermetall, führte.

Hinweis

Die sechste Vertragsparteienkonferenz COP-6 wird von 3. bis 7. November 2025 in Genf (Schweiz) stattfinden (→ mercuryconvention.org).

Vorkommen und Verwertung

Quecksilber (Hg) ist ein giftiges Schwermetall, das in der Umwelt weit verbreitet ist und sich in verschiedenen Organismen anreichert. Quecksilber wird bei der Verwitterung von Gesteinen und bei Vulkanausbrüchen in Gewässer und in die Atmosphäre freigesetzt, vor allem aber durch menschliche Aktivitäten, insbesondere durch die Verwertung fossiler Brennstoffe (vor allem Kohle!), Bergbauaktivitäten, industrielle Prozesse und durch quecksilberhaltige Produkte, wie elektrische Geräte (Schalter, Leuchtstoff- und Energiesparlampen), Zahnamalgam, Messinstrumente (Fieberthermometer, Barometer, Laborgeräte) und Batterien. Das Übereinkommen regelt die Emissionen und Freisetzungen in Luft, Wasser und Boden.

Ratifizierung und Umsetzung

Österreich hat dieses Übereinkommen als einer der ersten Staaten weltweit am 10. Oktober 2013 unterzeichnet und am 12. Juni 2017 ratifiziert. Derzeit hält das Übereinkommen bei 147 Ratifikationen. Für Österreich ist das neue multilaterale Übereinkommen zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit seit 10. September 2017 völkerrechtlich verbindlich.

Die EU hat auf Basis eines Impact Assessment umsetzende legislative Maßnahmen durch die Neufassung der seit 1. Jänner 2018 geltenden EU-Quecksilber-Verordnung für die Ratifikation im Paket vorbereitet. Die Durchführung dieser Verordnung erfolgte durch die ChemG-Novelle 2018, BGBl. I Nr. 44/2018.

Die EU und sieben Mitgliedstaaten haben im Vorfeld der ersten Vertragsstaatenkonferenz 2017 COP-1 (→ mercuryconvention.org) bereits am 18. Mai 2017 ratifiziert. Die deutsche Übersetzung des Übereinkommens wurde zwischen Österreich, Deutschland, der Schweiz und der Europäischen Kommission abgestimmt. Immer ein großes Thema ist die Finanzierung. Die Globale Umweltfazilität (GEF) und das sogenannte „Specific International Programme to Support Capacity-Building and Technical Assistance“ (SIP) bilden zusammen den Finanzierungsmechanismus des Übereinkommens. Ein Memorandum of Understanding zwischen der Vertragsstaatenkonferenz und der GEF wurde erfolgreich verabschiedet. GEF 8 hat 2022 eine Vielzahl an Ländern in der Umsetzung des Minamata Übereinkommens unterstützt (→ thegef.org).

Das SIP, das Kapazitäten Aufbau und technische Unterstützung, einschließlich Technologietransfer, in Entwicklungsländern zur Umsetzung des Übereinkommens, ergänzt GEF und das Special Programme (→ mercuryconvention.org).

Der Einhaltungsmechanismus des Übereinkommens wird durch das Implementation and Compliance Committee (ICC) überwacht (→ minamataconvention.org). Die Kooperation und Koordination mit den anderen Organisationen der Vereinten Nationen, wie der WHO und der ILO, aber auch mit den Basler, Rotterdamer und Stockholmer Übereinkommen (BRS), die wie das Minamata Übereinkommen ihren Sitz in Genf haben, findet im Sinne von Synergien laufend statt.

Vertragsstaatenkonferenzen

Die zweite Vertragsstaatenkonferenz COP-2 (→ mercuryconvention.org) hat sich mit den Themen aus dem Abfallbereich mit Grenzwerten und Richtlinien zu quecksilberverunreinigten Standorten (Guidance on the management of contaminated sites) und der Abfallverbrennung (open burning of waste) befasst. Dies betraf auch die Richtlinien zur Zwischenlagerung (Draft guidelines on the interim storage of mercury and mercury compounds) und Arrangements für vergleichbare Monitoringdaten im Rahmen der Wirksamkeitsüberprüfung bis 2023. Zollcodes, basierend auf nationalen Codes, und eine Überprüfung der Anhänge zu Erzeugnissen und Prozessen wurden ebenfalls diskutiert.

Die dritte Vertragsstaatenkonferenz COP-3 (→ mercuryconvention.org) zum Minamata Übereinkommen (COP-3) fand vom 25. bis 29. November 2019 in Genf statt. Drei Gruppen von Expertinnen und Experten (Änderung der Anhänge A und B zu Produkten und Prozessen, Freisetzungen, Abfall) trafen sich zur Vorbereitung von COP-4.

Die vierte Vertragsstaatenkonferenz COP-4 (→ mercuryconvention.org) nahm das Budget mit einer Erhöhung von bis zu 15 % für 2023 an und legte Verfahrensregeln zur Finanzierung vor (terms of reference of the second review of the financial mechanism). Zusätzlich zur Fortführung der Kooperation und Kooperation mit dem BRS-Sekretariat wurde das Sekretariat des Übereinkommens einerseits aufgefordert, über den Beitrag zum globalen post-2020 Biodiversitätsmanagement (post-2020 global biodiversity framework (→ cbd.int)), aber auch über die Umsetzung der UNEA 5.2 Resolutionen, nämlich:

  1. the resolution on the sound management of chemicals and waste
  2. on the science-policy panel to further contribute to the sound management of chemicals and waste and to prevent pollution

zu berichten. Außerdem wurde die vom indonesischen Vorsitz vorgelegte Erklärung gegen illegalen Quecksilberhandel namens „Bali declaration on fighting illegal trade of mercury“ auch von Österreich explizit unterstützt.

Die fünfte Vertragsparteienkonferenz COP-5 (→ minamataconvention.org) hat für jene Vertragsparteien, die noch nicht aus der Verwendung von Zahnamalgam ausgestiegen sind, einen entsprechenden nationalen Aktionsplan ebenso beschlossen wie Daten über hautaufhellende quecksilberhältige Kosmetika, bzw. die Umsetzung deren Verbots, zu sammeln. Über die Synergien mit den BRS-Übereinkommen hinaus, wird die Koordination und Kooperation mit dem Klimaabkommen, dem neuen Rahmenwerk Global Framework on Chemicals und dem  Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework verstärkt werden. Festgelegt wurde der weitere Ausstieg aus mit Quecksilber versetzten Produkten wie Lampen und aus Quecksilber verwendenden Prozessen wie der Polyurethanherstellung.