Investitionsförderprogramm Kombinierter Güterverkehr (IKV) 2021–2025

Förderung des Gütertransports in ein und derselben Ladeeinheit überwiegend auf Schiene und/oder Wasserstraße, mit kurzem Vor- und Nachlauf auf der Straße

Zum Hintergrund des Förderprogramms ist festzuhalten, dass die österreichische Verkehrspolitik dem Kombinierten Verkehr (KV) eine zentrale Bedeutung bei der Lösung der durch die geographische und topographische Situation Österreichs bedingten gegenwärtigen und künftig noch zu erwartenden Probleme im Bereich des Straßengüterverkehrs beimisst. Die Bedeutung des Kombinierten Verkehrs ist vor allem darin zu sehen, dass dieser eine gesamtwirtschaftlich sinnvolle Verkehrsverteilung herbeiführen kann, in der die spezifischen Vorteile der Verkehrsträger Straße (Punktgenauigkeit) und Schiene bzw. Wasserstraße (Umweltverträglichkeit und effizienter Massentransport) in einer Verkehrsart kombiniert werden. Gleichzeitig werden durch diese Verkehrsart die Nachteile des Straßengüterverkehrs (wie Lärm, Stau, Feinstaubbelastung, Unfallrisiko und vor allem CO2-Ausstoß) weitgehend reduziert.

Damit kann – und soll – der Kombinierte Verkehr einen wesentlichen Beitrag zu einer auf Dauer tragbaren Mobilität („sustainable mobility“) und einer weitgehenden Dekarbonisierung des Güterverkehrssystems leisten. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Erreichung der europäischen Klimaziele (festgelegt durch das Pariser Klimaabkommen und den Green Deal) sowie auch hinsichtlich der ganz spezifischen österreichischen Klimaziele, die im aktuellen Regierungsprogramm und im Nationalen Energie und Klimaplan (NEKP) verankert sind, von großer Bedeutung. Das Förderprogramm steht somit auch im Einklang mit dem derzeit im Bundesministerium für Klimaschutz in Ausarbeitung befindlichen österreichischen „Mobilitätsmasterplan 2030“, der auf eine Klimaneutralität Österreichs bis zum Jahr 2040 abzielt.

Der Kombinierte Verkehr bietet sich als nachhaltige Lösung an, kämpft aber mit Herausforderungen im Wettbewerb mit dem reinen Straßengütertransport, der günstigere Preise anbieten kann, weil seine externen Effekte nicht in den Preis einfließen, sondern stattdessen der Gesellschaft angelastet werden. Zudem bringt der KV für seine Nutzer einen erhöhten Manipulationsaufwand und speziellen Ausstattungsbedarf mit sich. Das vorliegende Programm hat zum Ziel, diese Wettbewerbsnachteile des KV durch staatliche Hilfestellung zur Aktivierung der privaten Investitionstätigkeit auszugleichen. Unterstützt werden vor allem Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der angebotenen KV-Dienste durch Unterstützung von Investitionen in neue Technologien und Systeme und durch die Förderung dementsprechender Konzepte (z.B. im Bereich Logistik).

Die mögliche förderbare Projektgröße reicht von 10.000 bis 1.000.000 Euro, die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Ersatzinvestitionen werden bis zu maximal 25 %, Transportgeräte und innovative Technologien bis zu maximal 30 %, Machbarkeitsstudien und zielgerichtete Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen bis zu maximal 50 % der anrechenbaren Kosten gefördert.

Zielgruppe der Förderung sind alle in Österreich niedergelassenen Transport-, Umschlags- und Logistikunternehmen (wie z.B. Frächter, Spediteure, Kombiverkehrsgesellschaften, Hafenbetriebsgesellschaften, Schifffahrts- und Eisenbahnunternehmen) sowie Verlader, Versender und Industrie, Berater bzw. Consultants (mit Projektpartnern aus dem vorhin genannten Umfeld) und universitäre Einrichtungen bzw. diesen rechtlich gleichgestellte Institutionen. Förderungswerber sind physische und juristische Personen sowie Personengesellschaften des bürgerlichen und des Handelsrechtes sowie rechtlich selbstständige Unternehmen im Eigentum einer Gebietskörperschaft, die eine Niederlassung in Österreich haben.

Was ist förderfähig?

  • Investitionen in Transportgeräte für den Kombinierten/Intermodalen Verkehr und Umrüstungen von Transportgeräten und Anlagen (soweit nicht in anderen Förderungen abgedeckt) für einen KV-tauglichen Betrieb bzw. dessen Erhalt
  • Investitionen in innovative Technologien und Systeme zur Angebotsverbesserung des Kombinierten/Intermodalen Verkehrs bzw. dessen Erhalt
  • Machbarkeitsstudien für konkrete Durchführungsmaßnahmen im Bereich des Kombinierten/Intermodalen Verkehr oder zu dessen Verbesserung
  • Aus- und Weiterbildungskosten für Einschulungen in spezifische EDV-Systeme oder Techniken im Bereich Logistik u.a. spezielle Sprachkurse etc.

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlage stellt die Sonderrichtlinie Investitionsförderprogramm Kombinierter Güterverkehr (1.1.2021 bis 31.12.2025) dar. Es steht ein Jahresbudget von circa 5,5 Millionen Euro zur Verfügung, eine Einreichung ist in einem der drei jährlichen Calls möglich.

Investitionsförderprogramm Kombinierter Güterverkehr (IKV) – Sonderrichtlinien 2021 (PDF, 225 KB)

Kontakt

Ansprechpartner im BMK

Abteilung II/5 Güterverkehr
E-Mail: ii5@bmk.gv.at

Programmmanagement und Kontakt zur Abwicklungsstelle SCHIG mbH

DI Martin Granadia
Dr. Oliver Hietler
Telefon: +43 1 812 73 43 6304
E-Mail: ikv@schig.com

Weitere Informationen, Unterlagen und Einreichung (→ SCHIG mbH)

Tipp

Informationen zur Vorperiode des IKV-Programms: