Siedlungsabfälle In der österreichischen Abfallwirtschaft ist auf Grund der Deponieverordnung und des Abfallwirtschaftsgesetzes seit dem Jahr 2004 eine Behandlung von Abfällen vor der Deponierung mit entsprechenden Verfahren erforderlich.
Dies sind im Wesentlichen die thermischen oder die mechanisch-biologischen Verfahren. Durch eine mechanisch-biologische Behandlung von Siedlungsabfällen zum Zweck der Deponierung lässt sich eine deutliche Reduktion der Emissionen an Deponiegas und Sickerwasser erreichen, zudem erfolgt eine Verringerung des zu deponierende Volumens und eine Verbesserung des Setzungsverhaltens der Abfälle in der Deponie.
In der Deponieverordnung 1996 und auch später in der Deponieverordnung 2008 (BGBl. II Nr. 39/2008) wurde diese Art der Behandlung daher zugelassen, wobei neben einem weit gehenden Abbau organischer Substanzen (Ab- und Umbau biologisch abbaubarer Bestandteile) auch die Abtrennung von heizwertreichen Fraktionen für eine thermische Behandlung (energetische Verwertung) gewährleistet sein muss (zum Vergleich die Kriterien Stabilitätsparameter und Brennwert für die zulässige Ablagerung von Abfälle aus der mechanisch-biologischen Behandlung auf Massenabfalldeponien gemäß Anhang 1 Tabelle 9 der Deponieverordnung 2008).
Die mechanisch-biologische Behandlung von Siedlungsabfällen ist in Österreich nicht nur zum Zweck der Deponierung von Bedeutung sondern auch als Vorbehandlung vor einer thermischen Behandlung oder bei der Herstellung von Ersatzbrennstoffen.