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Aarhus-KonventionDie Aarhus-Konvention wurde am 25. Juni 1998 in der dänischen Stadt Aarhus unterzeichnet. Das Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) trat am 30. Oktober 2001 in Kraft. Es regelt den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.