Bestimmte fluorierte Treibhausgase

Die internationalen Rechtsgrundlagen sind die Klimakonvention und das Kyoto-Protokoll.

Ziel dieser Verordnung ist es, die Emissionen der vom Kyoto-Protokoll erfassten fluorierten Treibhausgase zu reduzieren bzw. zu verhindern. Sie gilt für die in Anhang A dieses Protokolls aufgeführten fluorierten Treibhausgase (HFKW, FKW und SF6). Eine genaue Auflistung der derzeit erfassten fluorierten Treibhausgase mit der Angabe ihres jeweiligen Treibhauspotenzials (GWP) ist in Anhang I der Verordnung zu finden.

Die Verordnung schreibt Maßnahmen zur Emissionsreduktion vor, regelt Verwendung, Rückgewinnung und Zerstörung von fluorierten Gasen bzw Entsorgung von Erzeugnissen und Einrichtungen, die diese Gase enthalten.

Darüber hinaus werden Vorschriften für die Kennzeichnung sowie Berichterstattung und Überwachung festgelegt. Neben Verboten des Inverkehrbringens und der Verwendung von fluorierten Gasen in bestimmten Bereichen liegt der Schwerpunkt auf Ausbildung und Zertifizierung von Personal bzw von Unternehmen, die Anlagen mit fluorierten Gasen errichten oder warten (darunter fallen insbesondere Kälte- und Klimaanlagen, Feuerlöschanlagen, Hochspannungsschaltanlagen etc).

Die Erfordernisse für Qualifikation und Zertifizierung der Unternehmen und Mitarbeiter wurde in den 4 ergänzenden Verordnungen geregelt. Weiters regelt die Verordnung, dass Anlagen, beispielsweise Klimaanlagen und Kühlgeräte sowie Feuerlöschanlagen, mit bestimmten Gasen in regelmäßigen Abständen auf ihre Dichtigkeit geprüft und dies protokolliert werden muss.

Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über bestimmte fluorierte Treibhausgase