Halbanschlussstelle Hagenau
Mit Bescheid vom 18. Jänner 2013 wurde der ASFINAG die Genehmigung für das Vorhaben Halbanschlussstelle Hagenau erteilt.
[Nach § 24f Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Bundesstraßengesetz 1971 und § 17 Forstgesetz.]