Sicherheitserklärung

Unternehmen, die aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen im Rahmen ihrer Teilnahme an industriellen Tätigkeiten und Forschungstätigkeiten Zugang zu Dokumenten haben, die nicht allgemein zugänglich sind (sogenannte klassifizierte Dokumente gemäß Informationssicherheitsgesetz), benötigen eine Sicherheitserklärung für das damit befasste Personal beziehungsweise eine Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung für das Unternehmen und dessen Anlagen.

Diese Bescheinigungen können nur auf Antrag des Betroffenen beziehungsweise des Unternehmens ausgestellt werden. Den Antrag auf Ausstellung einer solchen Bescheinigung kann bei der Informationssicherheitsbeauftragten des BMK gestellt werden.

Antrag stellen an:

Mag.a Claudia Sterkl
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
Abteilung I/Präsidium 3 Recht und Koordination
E-Mail: pr3@bmk.gv.at

Titelblatt vom Antrag von einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Entscheidung über die Ausstellung wird nach Überprüfung durch das Bundesministerium für Inneres gefällt, die Ausstellung erfolgt durch die Informationssicherheitskommission im Bundeskanzleramt.

Der Antragsteller hat einen Pauschalkostenersatz von 1.400 Euro zu leisten. Falls notwendig, kann zur Überprüfung des Unternehmens ein Sachverständiger herangezogen werden. Diese Kosten sind durch den Antragsteller ebenfalls zu ersetzen. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Kostenersatz auch dann zu leisten ist, wenn dem Antrag auf Ausstellung einer Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung nicht gefolgt wird.