Wasserbautenförderungsgesetz (WBFG 1985)
Für die Donau gilt, Anlagen zum Schutz vor Hochwasser werden nach folgenden Schlüssel gefördert: 50 % Bund, 30 % Land, 20 % Eigenmittel. Für March und Thaya gilt, Kosten für die Instandhaltung dieser Grenzflüsse trägt der Bund. Gleiches gilt für die Herstellungs- Instandhaltungs- und Betriebskosten von Schutz-, Regulierungs- und Hochwasserrückhaltemaßnahmen.