UNECE-Aarhus-Konvention 6. Treffen der Vertragsparteien in Budva/Montenegro vom 11. bis 15. September 2017

In Budva in Montenegro fand das 6. Treffen der Vertragsparteien zum Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) Übereinkommen von Aarhus (über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten) und das 3. Treffen der Vertragsparteien zum Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister (Pollutant Release and Transfer Register (PRTR)) statt.

Die Konvention zählt nun 47 Vertragsparteien, darunter die 28 EU-Mitgliedsstaaten sowie die Europäische Union (EU) selbst. Das PRTR-Protokoll haben mittlerweile 35 Staaten ratifiziert. Die gentechnisch veränderter Organismen (GVO)-Änderung („Almaty Amendment“) ist hingegen noch nicht in Kraft getreten, bislang haben dieses 31 Staaten ratifiziert und es fehlen noch 2 Ratifikationen für ein Inkrafttreten.

Für beide Treffen der Vertragsparteien fand am 15. September ein "High Level Segment" statt, das vom montenegrinischen Umweltminister, Pavle Radulovic, eröffnet wurde. Die "Budva Erklärung" wurde beim High Level Segment angenommen. Die Budva Erklärung zielt auf die Stärkung der Umweltdemokratie ab und betont die Bedeutung der Aarhus Prinzipien, insbesondere die Beteiligung der Öffentlichkeit als Beitrag zur Umsetzung der 2030 Agenda und zu den Sustainable Development Goals. Die Erklärung verweist auch auf die oftmals prekäre Situation von Umweltaktivistinnen und -aktivisten in der UNECE Region.

Hauptthema des Aarhus Vertragsparteientreffens war der Compliance Mechanismus. Dabei prüft der Einhaltungsausschuss der Aarhus Konvention (ACCC) die Einhaltung der Konvention durch die Vertragsparteien aufgrund von Beschwerden, die zumeist von Umwelt-Nichtregierungsorganisationen (NGO) eingebracht werden, und gibt Feststellungen und Empfehlungen (findings and recommmendations) ab, die dann von den Vertragsparteien bei ihren regelmäßigen hochrangigen Treffen bestätigt werden. Zur Einhaltung Österreichs wurde die Entscheidung VI/8b angenommen, die in Bezug auf den Rechtsschutz für Umwelt-NGOs den langsamen Fortschritt bei der Umsetzung in Österreich festhält.

Die nächsten Treffen der Vertragsparteien sowohl zur Aarhus-Konvention als auch zum PRTR-Protokoll finden im Jahr 2021 statt. Auf der Konventions-Website finden sich, soweit bereits verfügbar, alle Dokumente und Statements der MOP 6 (Aarhus) und MOP 3 (PRTR).