Österreich

Diese Rechtsvorschriften gelten für den Handel, Kennzeichnung, Wohlbefinden und die Mindestanforderungen für die Haltung von Säugern, Vögel, Reptilien, Amphibien und Fischen.

Artenhandel-Unerheblichkeitsverordnung – ArtHUV

Verordnung über das Kriterium der Unerheblichkeit beim Handel mit Exemplaren von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten
Gesamte Rechtsvorschrift (→ RIS)

Artenhandelsgesetz

Bundesgesetz über die Überwachung des Handels mit Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten.
Gesamte Rechtsvorschrift (→ RIS)

Artenkennzeichnungsverordung

Diese Verordnung regelt die Kennzeichnung lebender Wirbeltiere, sowie weitere Kennzeichnungsverpflichtungen laut Verordnung (EG) Nr. 338/97 (→ EUR-Lex).
Gesamte Rechtsvorschrift (→ RIS)

Anmerkung: Grundsätzlich gelten aufgrund der unmittelbaren Anwendbarkeit die Regelungen der EU-Durchführungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1808/2001 (→ EUR-Lex) in der geltenden Fassung) zur Kennzeichnung. Mit der gegenständlichen Arten-Kennzeichnungsverordnung wurden diese Regelungen konkretisiert. Sofern die Arten-Kennzeichnungsverordnung für eine Art keine Kennzeichnungsmethode angibt, ist diese von der Vollzugsbehörde nach Anhörung der wissenschaftlichen Behörde entsprechend der EU-Verordnung festzulegen.

Tierschutzgesetz

Das Gesetz soll das Wohlbefinden nicht nur der Haustiere sondern auch der in Gefangenschaft gehaltenen (CITES) „Wildtiere“ gewährleisten, und regelt weiters auch ihre behördliche Meldepflicht.
Gesamte Rechtsvorschrift (→ RIS)

2. Tierhaltungsverordnung

Diese Verordnung legt Mindestanforderungen für die Haltung von Haus- und „Wildtieren“ fest.
Gesamte Rechtsvorschrift (→ RIS)