Historische Entwicklung

Mit der Schaffung der für die Untersuchung von Unfällen und Störungen im Schienenverkehr beauftragten Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) wurden mit Wirksamkeit vom 29. April 2004 die Vorgaben der "Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit 2004/49" durch das Europäische Parlament und dem Rat der europäischen Union umgesetzt. Übergeordnetes Ziel dieser Richtlinie ist die Fortsetzung der im Jahr 1991 begonnenen Bemühungen zur Entwicklung eines Binnenmarktes für Schienenverkehrsdienste, unter anderem durch Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Regelung der Eisenbahnsicherheit.

Die Mitgliedstaaten haben bisher ihre Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsnormen überwiegend nach einzelstaatlichen Leitlinien entwickelt, wobei sie jeweils nationale technische und betriebliche Konzepte zugrunde gelegt haben, wodurch der grenzüberschreitende Schienenverkehr teilweise durch organisatorische, administrative und technische Hindernisse erschwert wurde. Von besonderer Bedeutung ist daher die Inhalte der Sicherheitsvorschriften zu harmonisieren, Sicherheitsziele zu definieren und Sicherheitsmethoden auszuarbeiten, sowie Unfälle und Störungen durch eine unabhängige Stelle zu untersuchen.

Mit der Schaffung der für die Untersuchung von Unfällen und Störungen im Schienenverkehr beauftragten Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes wurden die diesbezüglichen Vorgaben in der "Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit" umgesetzt.