Bioabfallverordnung

Die Bioabfallverordnung ist am 1. Jänner 1995 (BGBl. II Nr. 456/1994) in Kraft getreten.

Die Verordnung über die getrennte Sammlung biogener Abfälle legt fest, welche biologisch abbaubaren Abfälle einer getrennten Sammlung zuzuführen sind, sofern diese nicht im unmittelbaren Bereich des Haushaltes oder der Betriebsstätte verwertet (kompostiert) werden.

Bioabfallverordnung (PDF, 3 KB)