Elektroaltgeräteverordnung (Geltungsbereich)
Aktuelle Listen (Jänner 2020)
Das Bundesministerium hat zum Geltungsbereich der EAG-VO auf Basis bestimmter Kriterien (zum Vergleich die Liste der Kriterien) – in enger Zusammenarbeit mit Vertretern der Wirtschaft (WKÖ, Fachverbände und Sammel-/Verwertungssysteme, weitere Experten) - Listen betreffend die Zuordnung der Geräte erarbeitet.
Die eine Liste betrifft die Zuordnung der Geräte unter die Bestimmungen der Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektrogeräten (RoHS-Bezug) in den §§ 4ff der EAG-VO. Dazu gehören auch die Bestimmungen zur Marktüberwachung und CE-Kennzeichnung. Diese Bestimmungen sind mit 1. Jänner 2013 in Kraft getreten.
Die zweite Liste betrifft die Zuordnung der Geräte unter die anderen Bestimmungen der EAG-Verordnung (insbesondere Rückgabe und Rücknahme, Sammlung und Verwertung der Altgeräte sowie die Finanzierung der Kosten dieser Maßnahmen). (WEEE-Bezug)
Anzumerken ist, dass es sich bei den beiden Listen um unverbindliche Hilfstexte zur Elektroaltgeräteverordnung handelt, die weder die Formulierungen der Verordnung ersetzen noch einem allfälligen Feststellungsverfahren vorgreifen können. Diese unverbindlichen Listen werden regelmäßig, entsprechend den eingelangten Anfragen, ergänzt bzw. korrigiert und dienen als Hilfestellung zur ersten Beurteilung.
Zuordnungsliste der Geräte (Beispiele) RoHS-Bezug
Diese Liste betrifft die Zuordnung der Geräte unter die Bestimmungen der Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektrogeräten (RoHS-Bezug) in den §§ 4ff der EAG-VO. Dazu gehören auch die Bestimmungen zur Marktüberwachung und CE-Kennzeichnung.
Diese Liste beinhaltet Beispiele an Geräten in alphabetischer Reihenfolge. Es wird angegeben, ob ein Gerät der Elektroaltgeräteverordnung unterliegt (2. Spalte), welcher Gerätekategorie gemäß Anhang 1 der EAG-VO das Gerät zuzurechnen ist (4. und 5. Spalte) und ab wann ein Gerät nicht mehr in Verkehr gesetzt werden darf, wenn es den Stoffverboten nicht entspricht (6. Spalte).
Zuordnungsliste der Geräte (Beispiele) WEEE-Bezug
Die zweite Liste betrifft die Zuordnung der Geräte unter die anderen Bestimmungen der EAG-Verordnung (insbes. Rückgabe und Rücknahme, Sammlung und Verwertung der Altgeräte sowie die Finanzierung der Kosten dieser Maßnahmen). (WEEE-Bezug).
Diese Liste beinhaltet Beispiele an Geräten in alphabetischer Reihenfolge. Es wird angegeben, ob ein Gerät der Elektroaltgeräteverordnung unterliegt (2. Spalte), welcher Sammel- und Behandlungskategorie nach Anhang 3 das Gerät zuzurechnen ist (4. Spalte), ob es sich um ein kleines IT-Gerät handelt und ob es sich in der Regel um ein rein gewerblich genutztes Gerät handelt (5. Spalte).
Zubehör
Zum Thema Zubehör finden Sie eine eigene Information, welche Teile als Zubehör anzusehen sind und welche nicht.