Handelsstatistik

Jahresdaten über die Einfuhr, Ausfuhr und Wiederausfuhr von CITES-gelisteten Exemplaren

Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA/CITES)

Mitgliedsländer des Washingtoner Artenschutzübereinkommens müssen jährlich, bis zum 31. Oktober des Folgejahres, statistische Jahresberichte über den gesamten CITES-relevanten Handel an das CITES-Sekretariat übermitteln. Das Weltüberwachungszentrum für Naturschutz (WCMC) des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) betreibt eine Handelsdatenbank in der diese Daten öffentlich abrufbar unter trade.cites.org sind. Die veröffentlichten Daten umfassen: Jahr, CITES-Anhang, Art (inklusive taxonomischer Übergruppen), Einfuhrland, Ausfuhrland, Ursprungsland, Menge, Handelsware mit Einheit so wie Herkunfts- und Zweckcode.

Als Mitgliedsland der Europäischen Union (EU) meldet Österreich seine Handelsdaten auf Basis der Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (EG) 338/97 an die EU-Kommission, die die Handelsdaten aller EU-Mitgliedsländer gesammelt an das CITES Sekretariat verschickt und die Daten auch gesondert auswertet. Die aufbereiteten Informationen dieser Auswertungen werden auf der CITES-Website der EU veröffentlicht. Der Handel mit von CITES erfassten Exemplaren innerhalb der EU ist "Binnenhandel" und daher nicht in den Berichten an das CITES-Sekretariat enthalten.

Neben dem Jahresbericht muss ebenfalls bis zum 31. Oktober des Folgejahres ein Bericht über die jährlichen Beschlagnahmungen an das CITES-Sekretariat übermitteln werden. Diese Berichte werden in der EU ebenfalls für alle Mitgliedsstaaten gesammelt und gesondert ausgewertet. Die Berichte über Beschlagnahmungen sind nicht öffentlich zugänglich.

Österreich

Die Jahresberichte Österreichs über den Handel mit Exemplaren der Schutzanhänge der EG-Verordnung 338/97 beruhen auf genutzten CITES-Genehmigungen. Es handelt sich also um Zahlen des tatsächlichen Handels und nicht des genehmigten Handels. Dies entspricht dem vom CITES-Sekretariat vorgegebenen Berichtsformat. Es kann zum Bespiel sein, dass für einen CITES-relevanten Extrakt die Einfuhr von 10 Liter genehmigt wird. Durch Angebot und Nachfrage werden dann aber nur 8 Liter tatsächlich eingeführt. In diesem Fall stehen im Jahresbericht von Österreich 8 Liter und nicht 10.

2022 hat Österreich 8.939 CITES-Dokumente ausgestellt, davon waren 221 für Ausfuhren, 2.990 für Wiederausfuhren, 1.141 für Einfuhren und 4.570 für Bescheinigungen. Dazu kommen noch 17 Sonderdokumente, wie zum Beispiel Musterkollektionsbescheinigungen.

Ein signifikanter Teil der Bescheinigungen entfällt auf nachgezüchtete lebende Exemplare von Tieren, die in Anhang A der EU-Verordnung gelistet sind und für die eine Ausnahme vom Vermarktungsverbot erforderlich ist. Dies betrifft vor allem Landschildkröten.

Nur wenn das Individuum oder Material ursprünglich aus Österreich kommt, ist es eine Ausfuhr. In allen anderen Fällen ist es eine Wiederausfuhr. Zum Beispiel, ein Stück Holz des Indischen Palisanders (Anhang-B-Art), wird von einem Holzhändler in Deutschland aus Indien eingeführt, in Österreich zum Bau einer Gitarre verwendet, die dann in die Schweiz verkauft wird. Es gibt in Deutschland eine Einfuhr und der Verkauf nach Österreich benötigt keine weitere Genehmigung. Die Gitarre ist zwar in Österreich hergestellt worden, das Holz kommt aber ursprünglich aus Indien, der Verkauf in die Schweiz ist daher eine Wiederausfuhr.