HFKW-FKW-SF6-Verordnung
Die HFKW-FKW-SF6-Verordnung (Industriegas-Verordnung) regelte seit 2002 das Inverkehrbringen und die Verwendung teilfluorierter Kohlenwasserstoffe (HFKW) und vollfluorierter Kohlenwasserstoffe (FKW) sowie von Schwefelhexafluorid (SF6) und deren Einsatz in Geräten, Anlagen und Produkten.
Achtung
Die HFKW-FKW-SF6-V wurde mit Ende 2022 aufgehoben, folglich endeten daher auch die diesbezüglich festgelegten Meldeverpflichtungen.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die gemäß Unionsrecht festgelegten Aufzeichnungs- und Meldepflichten für Wirtschaftsakteure: Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase (EUR-Lex)