Details zu den Protokollen  Alpenkonvention

Die Durchführungsprotokolle sind rechtsverbindlichen Normen für die Vertragsstaaten als Basis einer gemeinsamen, alpenweiten Politik.

Artikel 2 der Rahmenkonvention sieht 12 Themenbereiche vor, von denen bisher folgende acht inhaltliche Protokolle sowie das Protokoll zur Streitbelegung und jenes zum Beitritt Monacos erarbeitet und verabschiedet wurden.

Beitrittsprotokoll: Protokoll über den Beitritt des Fürstenums Monaco zum Übereinkommen zum Schutze der Alpen (→ alpconv.org)

Berglandwirtschaft

Eine standortgerechte und umweltverträgliche Berglandwirtschaft zu erhalten und zu fördern, ist Ziel dieses Protokolls. Die Landwirtschaft trägt wesentlich zur Besiedlung und nachhaltigen Bewirtschaftung bei und damit insbesondere

  • zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen,
  • zum Schutz vor Naturgefahren,
  • zur Wahrung der Schönheit und des Erholungswertes der Natur- und Kulturlandschaft
  • sowie zur Kultur im Alpenraum.

Diese besondere Leistung der Berglandwirtschaft soll auf Dauer anerkannt und auch weiterhin gewährleistet werden. Besondere Erschwernisse oder Standortnachteile sind daher abzugelten. Ebenso sollen naturgemäße Bewirtschaftungsmethoden gefördert werden, sowie die standortgemäße Viehhaltung aufrecht bleiben. Das Bergwaldprotokoll wurde unter italienischem Vorsitz verhandelt.

Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention im Bereich Berglandwirtschaft (→ alpconv.org)

Bergwald

Der Bergwald ist als naturnaher Lebensraum zu erhalten. Soweit es erforderlich ist, soll er entwickelt oder vermehrt und seine Stabilität verbessert werden. Der Bergwald erfüllt vielfache Funktionen. Davon ist die als Schutz besonders hervorzuheben. Um diese Funktionen zu gewährleisten, fördert das Bergwaldprotokoll eine pflegliche, naturnahe und nachhaltig betriebene Forstwirtschaft.

Eine zentrales Thema des Protokolls betrifft die finanzielle Unterstützung. Angesichts der erschwerten Wirtschaftsbedingungen im Alpenraum hat der Waldeigentümer gemäß dem Protokoll Anspruch auf eine angemessene und leistungsbezogene Abgeltung, wenn von der Bergwaldwirtschaft Leistungen beansprucht werden, die über bestehende gesetzliche Verpflichtungen hinausgehen und damit nicht dem Waldeigentümer selbst, sondern der gesamten Bevölkerung zugute kommen. Das Bergwaldprotokoll wurde unter österreichischem Vorsitz verhandelt.

Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention im Bereich Bergwald (→ alpconv.org)

Bodenschutz

Dieses Protokoll will langfristig die ökologischen Bodenfunktionen gewährleisten und konkretisiert die in anderen, eher nutzungsorientierten Protokollen enthaltenen Schutzklauseln. Dem Grundgedanken eines sparsamen Umgangs mit Flächen sollen die entsprechenden Raumordnungsprogramme Rechnung tragen. Bei bestimmten Großvorhaben, insbesondere des Verkehrs und Tourismus, sind Raumwirksamkeits- und/oder Umweltverträglichkeitsprüfungen im Rahmen nationaler Bewilligungsverfahren vorzunehmen.

Es ist darauf zu achten, dass sich touristische Aktivitäten nicht nachteilig auf die Hangstabilität auswirken. Bereits beeinträchtigte Böden sind zu stabilisieren. Das Protokoll sieht weiterhin vor, dass Gefahrenzonen ausgewiesen und schädliche Stoffeinträge vermieden werden. Almflächen sollen daher nicht mit Klärschlamm gedüngt werden. Aber auch chemische und biologische Zusätze für die Pistenpräparation sollen nur dann zugelassen werden, wenn ihre Umweltverträglichkeit nachgewiesen ist.

Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention im Bereich Bodenschutz (→ alpconv.org)

Energie

Die Schwerpunkte dieses Protokolls liegen im Bereich der Energieeinsparung sowie der Nutzung erneuerbarer Energieträger. So wurden beispielsweise die verschiedenen Maßnahmen der Energiepolitik hierarchisiert. An erster Stelle stehen Einsparung, Revitalisierung, Effizienzsteigerung und dezentrale Versorgung. Erst wenn diese ausgeschöpft sind, können neue Infrastrukturen errichtet werden. Überdies werden auch Fragen der Kostenwahrheit und der gerechten Ressourcenabgeltung angesprochen. Die energiewirtschaftliche Planung soll mit der allgemeinen Raumplanung im Alpenraum zu einem ganzheitlichen Planungsansatz harmonisiert werden.

Das Protokoll stellt die Bedeutung des Alpenraumes als Trinkwasserreservoir für Gesamteuropa deutlich heraus. Der heftig umstrittene Kernkraftartikel sieht einen umfassenden Informationsaustausch vor, der mit Harmonisierung und Vernetzung der Systeme zur Überwachung der Umweltradioaktivität der Vertragsparteien einhergeht. Dieses Protokoll ist unter italienischem Vorsitz erarbeitet worden.

Erwähnenswert ist, dass es im Jahr 2020 kein aktives Kohlekraftwerk im Alpenkonventionsperimeter, also im Anwendungsbereich der Alpenkonvention gibt.

Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention im Bereich Energie (→ alpconv.org)

Naturschutz und Landschaftspflege

Ausgehend von der Grundverpflichtung zum Schutz, zur Pflege und zur Wiederherstellung unter Berücksichtigung einer ökologisch tragbaren Nutzung der Natur befasst sich das Protokoll mit Bestandsaufnahmen sowie Planungsmaßnahmen und -instrumenten. Es hebt einerseits den Schutzgedanken und die besondere Verantwortung von Land- und Forstwirtschaft hervor. Andererseits werden auch Grundsätze für Eingriffe in Natur und Landschaft festgelegt.

Überdies behandelt dieses Protokoll die (grenzübergreifende) Ausweisung von Schutzgebieten, den Arten - und Lebensraumschutz einschließlich der klassischen polizeilichen Instrumente, wie Entnahme- und Handelsverbote. Ebenfalls erfasst sind Fragen der Wiederansiedlung und Freisetzung von - auch gentechnisch veränderten - Arten. Das Protokoll Naturschutz und Landschaftspflege ist in einer Arbeitsgruppe unter deutschem Vorsitz ausgehandelt worden.

Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege (→ alpconv.org)

Raumplanung und nachhaltige Entwicklung

Ziel dieses Protokolls ist eine ganzheitliche Entwicklung des Alpenraumes unter Beachtung der ökonomischen, sozio-kulturellen und ökologischen Aspekte. Dabei sind die besonderen Interessen und Bedürfnisse der einheimischen Bevölkerung am Lebens- und Wirtschaftsraum zu berücksichtigen.

Neben der sparsamen Ressourcennutzung und der Anpassung der Raumnutzung an die ökologischen Notwendigkeiten wird auch eine Fülle von raum- und entwicklungsplanerischen Instrumenten sowie deren Inhalte beschrieben. Werden Pläne erarbeitet, so sollen die angrenzenden Gebietskörperschaften gegebenenfalls auch grenzüberschreitend miteinbezogen werden. Das Raumplanungsprotokoll ist in einer Arbeitsgruppe unter französischem Vorsitz erarbeitet worden.

Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention im Bereich Raumplanung und nachhaltige Entwicklung (→ alpconv.org)

Tourismus

Das Protokoll Tourismus versucht, einen Ausgleich zwischen umwelt- und wirtschaftspolitischen Interessen zu finden. Neben Planungsgrundsätzen, die beim Vollzug bestehender Maßnahmen anzuwenden sind, werden Grundsätze für die staatliche Tourismusförderung und Auflagen für die Tourismuswirtschaft beschrieben. Hier sind beispielhaft die Lenkung von Besucherströmen in Schutzgebieten, die Ausweisung von Ruhezonen und die Ferienstaffelung zu nennen. Genehmigungsverfahren für Aufstiegshilfen sollen sich nicht nur an Sicherheit und Wirtschaftlichkeit orientieren, sondern auch ökologischen und landschaftlichen Erfordernissen Rechnung tragen. Das Tourismusprotokoll ist in einer Arbeitsgruppe unter französischem Vorsitz ausgearbeitet worden.

Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention im Bereich Tourismus (→ alpconv.org)

Verkehr

Das Verkehrsprotokoll wird oft als das "Herzstück" der Alpenkonvention bezeichnet. Es verpflichtet zu einer abgestimmten Umwelt- und Verkehrspolitik, die verkehrsbedingte Belastungen und Risiken begrenzt und so den Belangen von Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft Rechnung trägt.

Zentrale Vorschrift ist der intensiv diskutierte Artikel 11 "Straßenverkehr". Die Vertragsparteien sind darin übereingekommen, auf den Bau neuer, hochrangiger Straßen für den alpenquerenden Verkehr zu verzichten. Aber auch hochrangige Straßenprojekte für den inneralpinen Verkehr sind nur unter äußerst restriktiven Bedingungen zu verwirklichen.

In puncto Kostenwahrheit haben sich die Vertragsparteien auf das Verursacherprinzip geeinigt. Es gilt daher, ein entsprechendes Verrechnungssystem zu entwickeln und anzuwenden. Ein solches System soll zunächst Wegekosten und externe Kosten ermitteln, die in einem nächsten Schritt den verschiedenen Verkehrsträgern angerechnet werden. Hiervon erhofft man sich positive Verkehrslenkungseffekte. Ziel ist es, schrittweise verkehrsspezifische Abgabensysteme einzuführen, die es erlauben, auf gerechte Weise schließlich die wahren Kosten zu decken. Das Verkehrsprotokoll ist unter liechtensteinischem Vorsitz ausgehandelt worden.

Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention im Bereich Verkehr (→ alpconv.org)